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Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
- Jeder Versuch, Arbeitsplätze vollkommen sicher zu gestalten, muss fehlschlagen - ein Restrisiko bleibt immer. Um dieses so minimal wie möglich zu halten, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung vor. Für die Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Unsere Sicherheitsingenieure ermitteln die Gefährdungen und Belastungen, denen Ihre Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Gleichzeitig werden bereits bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und, falls erforderlich, angepasst. Dazu gehören u.a.:
- Erfassung der Arbeitsorganisation
- Auswahl zu beurteilender Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten,   Â
- Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen,
- Ermittlung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes,      Â
- Umsetzung erforderlicher Maßnahmen,
- Kontrolle der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen,
- Dokumentation.    Â
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