Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze nach Bildschirmarbeitsverordnung

Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze

Seit dem 01.01.2000 müssen alle Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen. Die Bildschirmarbeitsverordnung setzt im Interesse des Gesundheitsschutzes verschiedene Schwerpunkte.

 

Dazu gehören

  • die umfassende Beurteilung der Arbeitsplätze hinsichtlich der Ergonomie und
  • die arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter.

 

Unsere Sicherheitsingenieure und Arbeitsmediziner überprüfen Ihre Bildschirmarbeitsplätze nach sicherheitstechnischen und ergonomischen Gesichtspunkten und ermitteln Maßnahmen zur Optimierung.


Erfassungsbogen zur Beurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen (pdf 65KB)
Arbeitssicherheit_BAPBeurteilung

 

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