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Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze nach Bildschirmarbeitsverordnung
Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze
Seit dem 01.01.2000 müssen alle Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen. Die Bildschirmarbeitsverordnung setzt im Interesse des Gesundheitsschutzes verschiedene Schwerpunkte.
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Dazu gehören
- die umfassende Beurteilung der Arbeitsplätze hinsichtlich der Ergonomie und
- die arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter.
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Unsere Sicherheitsingenieure und Arbeitsmediziner überprüfen Ihre Bildschirmarbeitsplätze nach sicherheitstechnischen und ergonomischen Gesichtspunkten und ermitteln Maßnahmen zur Optimierung.

