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Gasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen
Reglerbauteile und Schläuche
Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem rollenden Zuhause. Wir überprüfen die Flüssiggasanlage Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens. Ganz bequem bei der nächsten Hauptuntersuchung.
Die Flüssiggasanlage muss regelmäßig durch einen Fachmann überprüft werden:
- vor der ersten Inbetriebnahme
- mindestens alle zwei Jahre
- nach jeder Reparatur
- nach jedem Austausch eines Gerätes
- nach einem Unfall oder Brand
Bei der Erstprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Dieses Dokument müssen Sie in jedem Fall bei der Hauptuntersuchung (HU) Ihres Reisemobils oder Wohnanhängers vorlegen.
Die Prüfung
Wir überprüfen Ihre Gasanlage während der Hauptuntersuchung. So sparen Sie Zeit. Bei der Untersuchung checken unsere Sachverständigen die Sicherheit Ihrer Flüssiggasanlage. Sind die Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen in Ordnung? Bitte achten Sie darauf, dass alle Be- und Entlüftungsöffnungen frei zulänglich und nicht abgedeckt sind. Darüber hinaus überprüfen wir alle Teile auf Dichtigkeit und machen eine Brennprobe.
Unsere Tipps
Reglerbauteile und Schläuche
Reglerbauteile und Schläuche dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils oder -anhängers auf das Herstelldatum auf den Reglern. So vermeiden Sie unnötige Nachrüstkosten.
Gastank
Haben Sie einen eingebauten Gastank, der nicht der ECE-Regelung 67.01 entspricht, darf er nicht älter als 10 Jahre sein. Danach muss er ausgetauscht werden.
Dauer-Camper
Übrigens auch wenn Ihr Anhänger das ganze Jahr über auf einem Campingplatz steht und nicht für den Verkehr zugelassen ist, müssen Sie alle zwei Jahre die Gasanlage überprüfen lassen.
Downloads
- Checkliste Wohnmobile (PDF, 19 KB)
- Checkliste Wohnanhänger (PDF, 14 KB)
