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Gartenhäuser: auf Tuchfühlung mit der Natur
Hacken, Harken, Rasenmäher sowie Liegen, Stühle und Tisch: Gartengeräte und -möbel finden im Gartenhaus ein sicheres und trockenes Zuhause. Ob das Häuschen groß oder klein ist, aus Holz, Metall oder Stein, ein Flach- oder Spitzdach besitzt, hängt dabei von den Vorlieben der Eigentümer und dem vorhandenen Platz ab. Der Handel bietet mittlerweile unzählige Varianten als Fertigbausatz an. Wer seine eigenen Wünsche und Vorstellungen verwirklichen möchte, kann das Gartenhaus auch selbst schreinern.
Marke Eigenbau oder Fertigbausatz?
Ein Gartenhaus in Eigenregie zu entwerfen und aufzubauen, bedarf einer gewissen Erfahrung. Außerdem sollten Kenntnisse im Umgang mit dem gewählten Baustoff – meistens Holz oder Stein – vorhanden sein. Doch am Ende winkt die Belohnung: ein Häuschen, das komplett auf die eigenen Bedürfnisse und Vorlieben zugeschnitten ist. Zudem können bei der Planung schwierige Bedingungen im Garten, die Standardlösungen beinahe unmöglich machen, berücksichtigt werden.
Ein weiterer Vorteil: Ambitionierte Heimwerker können eventuell Reste aus anderen Bauprojekten verwenden und so Geld sparen. Zwangsläufig günstiger sind selbst geplante Gartenhäuser jedoch nicht. Denn der Handel hält für jedes Budget das passende Modell parat. Meistens sind die Kosten beim Fertigbausatz sogar wesentlich überschaubarer und besser zu kalkulieren.
Tipps für den Kauf von Fertigmodellen
- Preise vergleichen.
Die Preise variieren stark. Ein gründlicher Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Zudem findet man oft am Ende der Gartensaison Schnäppchen. - Auf die Holzart achten.
Da das Häuschen meistens eine Investition für mehrere Jahre ist, empfiehlt sich eine Holzsorte, die nicht so schnell altert. Gut eignet sich Fichte, noch besser ist Lärche oder Douglasienholz, das einen hohen Harzanteil besitzt und deshalb der Witterung lange widersteht. - Wie gut ist die Verarbeitung?
Eine fachgerechte Verarbeitung erkennt man an den Wänden des Gartenhauses – sie sollten keine großen Spalten aufweisen. - Wie lange läuft die Garantie?
Ein Gartenhaus sollte mindestens zwei Jahre Garantie besitzen. Einige Hersteller bieten sogar bis zu zehn Jahre. - Welche Lieferfristen gibt es?
Mitunter haben Gartenhäuser drei bis vier Wochen Lieferzeit. Berücksichtigen Sie diese Fristen bei den Plänen Ihres Bauprojektes. - Gibt es eine Aufbauanleitung?
Prüfen Sie vor dem Kauf die Aufbauanleitung auf ihre Verständlichkeit.
Holzschutz
Gartenhäuser aus Holz benötigen eine regelmäßige Pflege. Alle drei bis fünf Jahre sollte man den Hölzern von außen einen neuen Anstrich gönnen, an der Wetterseite auch häufiger. Zunächst werden Bretter und Balken gründlich mit einer groben Bürste von losem Schmutz und Spinnweben gereinigt. Ist das Holz nur leicht verwittert, reicht eine ein- oder zweimalige Behandlung mit einer farbigen Lasur. Sie schützt das Holz in der Regel besser vor UV-Strahlen als eine farblose oder nur leicht gefärbte Lasur. Beim Erstanstrich oder wenn das Holz stark beansprucht ist, muss zunächst eine Grundierung gegen Schimmel und Pilze aufgetragen werden.
Die Hauptsaison für Langfinger beginnt mit dem Ende der Saison – also etwa ab November – und reicht bis in den späten Winter hinein. Besonders während dieser Zeit sollten Fenster und Türen immer ordentlich verschlossen sein. Zusätzlich erschweren Fensterläden oder Rollos, die von innen mit einem Winkel gegen eventuelles Aushebeln gesichert werden, Langfingern den Einstieg.
Für die Tür empfiehlt sich ein stabiles, modernes Schloss. Tauschen Sie gegebenenfalls alte Modelle aus. Dreipunktschlösser oder Schlösser, die mit einem Bartschlüssel verriegelt werden, lassen sich beispielsweise relativ leicht knacken. Wertgegenstände wie CD-Player, Radio oder Mikrowelle räumt man besser im Herbst ins Haus.
Gartengeräte, Leitern oder Regenfässer sollten so verstaut werden, dass sie nicht als Einstiegshilfe dienen. Falls trotz aller Vorsichtsmaßnahmen jemand bei Ihnen einbricht, hilft eine vorher erstellte Liste aller Gegenstände – eventuell sogar mit Foto – den Schaden der Versicherung zu melden, damit diese die entwendeten Gegenstände erstatten kann.
