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Fortbildungspunkte für die Freiwilligenregistrierung
Freiwilligenregistrierung
Beruflich Pflegende können sich jetzt auch in Deutschland bei einer unabhängigen Registrierungsstelle freiwillig registrieren lassen.
Die Registrierung, die sich in vielen Ländern der Welt bereits bewährt hat, verfolgt unter anderem folgende Ziele:
- Stärkung der Berufsgruppe der Pflegenden, um Rahmen- und Arbeitsbedingungen zu verbessern (Professionalisierung)
- Schaffung von Grundlagen für Arbeitgeber zur Personaleinstellung
- Verbraucherschutz (Qualitätssicherung für die Bevölkerung)
- Absicherung der internen Qualitätsentwicklung in Pflegeeinrichtungen
Diese Initiative wird seit dem 01.04.2006 von dem Deutschen Pflegerat e.V. getragen. Für die beruflich Pflegenden wie auch für Arbeitgeber bedeutet diese Registrierung ein Qualitätsprädikat. Denn nur Pflegende mit nachgewiesenem Ausbildungsabschluss und nachgewiesener Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung können registriert werden. Nach zwei Jahren kann die Registrierung nur fortgeführt werden, wenn 40 Fortbildungspunkte durch Weiterqualifizierung in den Bereichen Fach-, Sozial- und bzw. oder Methodenkompetenz erworben wurden.
Mit TÜV Rheinland Fortbildungspunkte erwerben
Mit der Teilnahme an folgenden Seminaren und Lehrgängen der TÜV Rheinland Akademie können beruflich Pflegende Fortbildungspunkte erwerben:
- Pflegesachverständiger (TÜV) 525 Punkte
- Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege (TÜV) 320 Punkte
- Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK) 600 Punkte
- Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) 590 Punkte
- Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) 415 Punkte
- Pflegedienstleiter (TÜV) 765 Punkte
- Leiter ambulante Pflegedienste (TÜV) 525 Punkte
- Neue Begutachtungs-Richtlinien 8 Punkte
- Wundexperte (ICW) 48 Punkte
- Pflegetherapeut Wunde (ICW) 168 Punkte
- Wundmanager (TÜV) - Gesamtlehrgang 288 Punkte
- Gesundheits- und Pflegeberater (TÜV) 350 Punkte
- Ernährungsberater für Hochbetagte (TÜV) 200 Punkte
- Ernährungsberater für gesunde Lebensführung (TÜV) 200 Punkte
- Hygienebeauftragter in der Altenpflege 200 Punkte
- Medizinischer Kodier- und Dokumentationsassistent (TA) 170 Punkte
- Betriebswirt für Soziale Einrichtungen (TÜV) 460 Punkte
- Krankenhausbetriebswirt (TÜV) 650 Punkte
- Heimleiter (TÜV) 560 Punkte
- Wohnbereichsleiter/in (TÜV) 420 Punkte
- Mentor für Pflegeberufe (TÜV) 300 Punkte
- Mediator im Gesundheitswesen (TÜV) 208 Punkte
Die Berechnung der Fortbildungspunkte wurde wie folgt vorgenommen:
1 Fortbildungspunkt pro Unterrichtseinheit (45 Minuten); max. 8 Punkte pro Tag.
