Fortbildungspunkte für die Freiwilligenregistrierung

Freiwilligenregistrierung

Beruflich Pflegende können sich jetzt auch in Deutschland bei einer unabhängigen Registrierungsstelle freiwillig registrieren lassen.


Die Registrierung, die sich in vielen Ländern der Welt bereits bewährt hat, verfolgt unter anderem folgende Ziele:

  • Stärkung der Berufsgruppe der Pflegenden, um Rahmen- und Arbeitsbedingungen zu verbessern (Professionalisierung)
  • Schaffung von Grundlagen für Arbeitgeber zur Personaleinstellung
  • Verbraucherschutz (Qualitätssicherung für die Bevölkerung)
  • Absicherung der internen Qualitätsentwicklung in Pflegeeinrichtungen

Diese Initiative wird seit dem 01.04.2006 von dem Deutschen Pflegerat e.V. getragen. Für die beruflich Pflegenden wie auch für Arbeitgeber bedeutet diese Registrierung ein Qualitätsprädikat. Denn nur Pflegende mit nachgewiesenem Ausbildungsabschluss und nachgewiesener Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung können registriert werden. Nach zwei Jahren kann die Registrierung nur fortgeführt werden, wenn 40 Fortbildungspunkte durch Weiterqualifizierung in den Bereichen Fach-, Sozial- und bzw. oder Methodenkompetenz erworben wurden. 

Mit TÜV Rheinland Fortbildungspunkte erwerben

Mit der Teilnahme an folgenden Seminaren und Lehrgängen der TÜV Rheinland Akademie können beruflich Pflegende Fortbildungspunkte erwerben:

Die Berechnung der Fortbildungspunkte wurde wie folgt vorgenommen:
1 Fortbildungspunkt pro Unterrichtseinheit (45 Minuten); max. 8 Punkte pro Tag.

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