Möglichkeiten für die Förderung

Die Förderung der beruflichen Bildung ist deutlich verbessert worden. Möglich ist z.B. die Nutzung der folgenden Instrumente:

BAföG für Abschlüsse als Meister und Fachwirte

Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch Meister-BAföG - ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen eingeführt worden. Das Meister-BAföG unterstützt Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte sowie Angestellte im Gesundheits- und Pflegebereich, die ihre berufliche Position durch einen zusätzlichen Abschluss als Meister- oder Fachwirt verbessern wollen. Es erleichtert zudem die Gründung von Existenzen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine spezielle Website mit umfassenden Informationen zum Thema eingerichtet : www.meister-bafoeg.info

Steuerliche Förderung

Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. 

Die Fort- oder Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten absetzbar. Berücksichtigt werden dabei:

  • Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Schreibbedarf und Arbeitsmittel
  • Fachliteratur, Computer
  • Porto- und Telefonkosten

Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens und vom Familienstand. 

BITTE BEACHTEN SIE:
Präzise Aussagen zur steuerlichen Förderung können immer nur vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Situation getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung Ihrer Fragen mit Ihrem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Sonderprogramme zur Förderung der Weiterbildung

Programm WeGebAU 2008

Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit sichert die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitsnehmer und geringqualifizierter Beschäftigter in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Doch auch für die Unternehmen hat die berufliche Qualifizierung zukunftssichernde Auswirkungen. Sie können auf aktuelles Fachwissen ihrer Beschäftigten zurückgreifen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen. 
» Mehr Informationen

Sonderprogramm NRW: Bildungsscheck

Wohnen oder arbeiten Sie in NRW? Hat Ihr Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte? Dann haben Sie die Möglichkeit, den Bildungsscheck für Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Bedingung: Sie haben in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblich veranlassten Fortbildung teilgenommen.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Arbeitssuchende, die zum Zwecke der beruflichen Wiedereingliederung eine Qualifizierungsmaßnahme besuchen, können bei der Agentur für Arbeit eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) beantragen. Ein Bildungsgutschein sichert die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Diese Förderungsart kann auch von Arbeitnehmern beansprucht werden, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss zu erwerben.
Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

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Am Grauen Stein, 51105 Köln
Tel. 0221 806-1848
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