Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Förderung der beruflichen Bildung ist deutlich verbessert worden. Wir informieren hier über folgende Instrumente:

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Für den Besuch vieler berufsbegleitender Lehrgänge der TÜV Rheinland Akademie haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu beantragen sowie einen Zuschuss zu den Weiterbildungsgebühren.

Das AFBG verfolgt das Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit, als schulische, außerschulische oder mediengestützte Weiterbildung oder im Fernunterricht angeboten wird.

Wer wird gefördert?

Handwerker und Fachkräfte aus anderen Bereichen, die sich auf den Abschluss als Meister, Techniker, Fachkaufmann bzw. Fachkauffrau, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer oder Betriebswirt vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig.

Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind.

Wir beraten Sie gern

Wie beraten Sie gern zu den Möglichkeiten der Förderung und informieren Sie über die Adressen der zuständigen Behörden, die Ihren Förderantrag entgegennehmen und für eine Einzelfallberatung zur Verfügung stehen.

Steuerliche Förderung

Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. 

Die Fort- oder Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten absetzbar. Berücksichtigt werden dabei:

  • Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Schreibbedarf und Arbeitsmittel
  • Fachliteratur, Computer
  • Porto- und Telefonkosten

Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens und vom Familienstand. 

BITTE BEACHTEN SIE:
Präzise Aussagen zur steuerlichen Förderung können immer nur vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Situation getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung Ihrer Fragen mit Ihrem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Sonderprogramme zur Förderung der Weiterbildung

Programm WeGebAU 2008

Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit sichert die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitsnehmer und geringqualifizierter Beschäftigter in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Doch auch für die Unternehmen hat die berufliche Qualifizierung zukunftssichernde Auswirkungen. Sie können auf aktuelles Fachwissen ihrer Beschäftigten zurückgreifen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen. » Mehr Informationen

Sonderprogramm NRW: Bildungsscheck

Wohnen oder arbeiten Sie in NRW? Hat Ihr Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte? Dann haben Sie die Möglichkeit, den Bildungsscheck für Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Bedingung: Sie haben in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblich veranlassten Fortbildung teilgenommen. » Mehr Informationen

Weitere Förderinstrumente

Bonus für Begabte

Die Begabtenförderung ist ein Angebot des Bundesbildungsministeriums, der Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie der Freien Berufe. Wer unter 25 Jahre alt ist, seine Ausbildung mit einer guten Note - das heißt nicht schlechter als 1,9 - abgeschlossen hat oder von der Berufsschule bzw. dem Betrieb empfohlen wird, kann einen Antrag auf Begabtenförderung stellen. Zweck der Förderung ist die Weiterqualifizierung im erlernten Beruf bzw. der Erwerb von EDV- oder Sprachkenntnissen. Dafür erhält der Stipendiat bis zu 5.100 Euro, verteilt auf drei Jahre, und muss sich selbst lediglich mit 180 Euro pro Jahr an den Lehrgangskosten beteiligen.
Mehr Informationen: www.begabtenfoerderung.de

Bildung gegen Gutschein

Jugendliche unter 25 Jahren ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, so z.B. das Nachholen eines Abschlusses, ein Praktikum oder die Vertiefung der Ausbildung.
Aber auch andere Arbeitssuchende, die zum Zwecke der beruflichen Wiedereingliederung eine Qualifizierungsmaßnahme besuchen, können bei der Agentur für Arbeit eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) beantragen. Ein Bildungsgutschein sichert die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Diese Förderungsart kann auch von Arbeitnehmern beansprucht werden, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss zu erwerben.
Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

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Links für weitere Informationen
  • Meister-BAföG
    Förderung der Qualifizierung für den beruflichen Aufstieg