Weiterbildung kostet Geld. Der Staat unterstützt deshalb Bildungswillige finanziell. Erkundigen Sie sich, wenn Sie sich für eine Qualifizierung bei einem Anbieter interessieren, ob diese anerkannt und damit förderungsfähig ist. Nur so können Sie in den Genuss der Bezuschussung gelangen.
Gefördert werden, neben Fortbildungen in Voll- und Teilzeitform, auch Fernlehrgänge und mediengestützte Kurse. Je nach beruflicher, finanzieller und familiärer Situation des Antragstellers fallen Art und Höhe der staatlichen Beiträge unterschiedlich aus.
Wir informieren Sie auf dieser Seite über die Förderinstrumente:
Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit sichert die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitsnehmer und geringqualifizierter Beschäftigter in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Doch auch für die Unternehmen hat die berufliche Qualifizierung zukunftssichernde Auswirkungen. Sie können auf aktuelles Fachwissen ihrer Beschäftigten zurückgreifen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen. » Mehr Informationen
Wohnen oder arbeiten Sie in NRW? Hat Ihr Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte? Dann haben Sie die Möglichkeit, den Bildungsscheck für Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Bedingung: Sie haben in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblich veranlassten Fortbildung teilgenommen. » Mehr Informationen
Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch Meister-BAföG - ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen eingeführt worden. Das Meister-BAföG unterstützt Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte sowie Angestellte im Gesundheits- und Pflegebereich, die ihre berufliche Position durch einen zusätzlichen Abschluss als Meister- oder Fachwirt verbessern wollen. Es erleichtert zudem die Gründung von Existenzen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine spezielle Website mit umfassenden Informationen zum Thema eingerichtet : www.meister-bafoeg.info
Die Begabtenförderung ist ein Angebot des Bundesbildungsministeriums, der Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie der Freien Berufe. Wer unter 25 Jahre alt ist, seine Ausbildung mit einer guten Note - das heißt nicht schlechter als 1,9 - abgeschlossen hat oder von der Berufsschule bzw. dem Betrieb empfohlen wird, kann einen Antrag auf Begabtenförderung stellen. Zweck der Förderung ist die Weiterqualifizierung im erlernten Beruf bzw. der Erwerb von EDV- oder Sprachkenntnissen. Dafür erhält der Stipendiat bis zu 5.100 Euro, verteilt auf drei Jahre, und muss sich selbst lediglich mit 180 Euro pro Jahr an den Lehrgangskosten beteiligen.
Mehr Informationen: www.begabtenfoerderung.de
Der Staat fördert Weiterbildung durch erhebliche Steuererleichterungen. Bildungswillige, die kein Förderprogramm in Anspruch nehmen können, haben so die Möglichkeit, Bildungsausgaben wie Kursgebühren, Fahrten, Übernachtungen, Bücher und Fachzeitschriften oder spezielle Berufskleidung und Werkzeuge von der Steuer abzusetzen. Auf diese Weise bekommen Sie bis zu einem Drittel der Weiterbildungskosten vom Finanzamt ersetzt.
Über Einzelheiten informieren die Finanzämter, Steuerberater bzw. Fachzeitschriften oder auch das Internet, z.B. www.bdl-online.de.
Jugendliche unter 25 Jahren ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, so z.B. das Nachholen eines Abschlusses, ein Praktikum oder die Vertiefung der Ausbildung.
Aber auch andere Arbeitssuchende, die zum Zwecke der beruflichen Wiedereingliederung eine Qualifizierungsmaßnahme besuchen, können bei der Agentur für Arbeit eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) beantragen. Ein Bildungsgutschein sichert die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Diese Förderungsart kann auch von Arbeitnehmern beansprucht werden, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss zu erwerben.
Informationen unter: www.arbeitsagentur.de