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Förderung der Ausbildung
Unsere Bildungsgänge sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen förderungsfähig nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Eine Förderung nach dem Bildungskreditprogramm ist ebenfalls möglich.
Schüler-BAföG
Wer an einer Berufsfachschule lernt, kann BAföG erhalten, das sogenannte Schüler-BAföG. Die Höhe hängt von den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers ab. Im Unterschied zur Förderung für Studenten muss Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise bzw. kreisfreien Städte.
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet Schülern von Berufsfachschulen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. Er kann für das letzte Ausbildungsjahr gewährt werden. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten.
Schulgeld und Einkommenssteuer
Zu den Möglichkeiten, das Schulgeld steuerlich geltend zu machen, infomieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater. Informationen erteilen auch die Lohnsteuerhilfevereine.
