Finanzierung


Zur Finanzierung einer Transfergesellschaft tragen die Agentur für Arbeit und der abgebende Arbeitgeber bei. Im Einzelnen ist die Kostenverteilung wie folgt:

Remanenzkosten

trägt der abgebende Arbeitgeber:

  • SV-Beiträge (AG und AN- Anteil)
  • nur bei Insolvenz ggf. durch ESF-Mittel finanzierbar
  • Entgelt für Urlaubs- und Feiertage

Kosten für Durchführung und Administration

trägt der abgebende Arbeitgeber

Qualifizierungskosten

trägt die Agentur für Arbeit und der abgebende Arbeitgeber:

  • Eigenbeteiligung des Unternehmens, mindestens 10%
    (wird von der Agentur für Arbeit festgelegt)
  • Restanteil übernimmt die Agentur für Arbeit

Transfer-Kurzarbeitergeld

trägt die Agentur für Arbeit:

  • Kurzarbeitergeld (KUG) ca. 60 – 67% des letzten Nettoeinkommens

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