- Hauptnavigation
- Produkte + Leistungen
- Zertifikate + IDs
- Branchen + Lösungen
Finanzierung
Zur Finanzierung einer Transfergesellschaft tragen die Agentur für Arbeit und der abgebende Arbeitgeber bei. Im Einzelnen ist die Kostenverteilung wie folgt:
Remanenzkosten
trägt der abgebende Arbeitgeber:
- SV-Beiträge (AG und AN- Anteil)
- nur bei Insolvenz ggf. durch ESF-Mittel finanzierbar
- Entgelt für Urlaubs- und Feiertage
Kosten für Durchführung und Administration
trägt der abgebende Arbeitgeber
Qualifizierungskosten
trägt die Agentur für Arbeit und der abgebende Arbeitgeber:
- Eigenbeteiligung des Unternehmens, mindestens 10%
(wird von der Agentur für Arbeit festgelegt) - Restanteil übernimmt die Agentur für Arbeit
Transfer-Kurzarbeitergeld
trägt die Agentur für Arbeit:
- Kurzarbeitergeld (KUG) ca. 60 67% des letzten Nettoeinkommens
