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Finanzierung
Zur Finanzierung der Maßnahmen einer Transferagentur tragen öffentliche Mittel sowie solche des Arbeitgebers bei. Im Einzelnen ist die Verteilung wie folgt:
Förderung durch öffentliche Mittel
Seitens der Agentur für Arbeit: Pflichtleistung mit Rechtsanspruch.
- Die Agentur für Arbeit fördert Beratung, Training und Vermittlung mit
50% der Maßnahmekosten, höchstens jedoch 2.500,00 Euro je gefördertem/r Teilnehmer/-in. - In Ausnahmefällen (z.B. bei Insolvenz): Regionales Mittelbudget der
EU-Arbeitsmarktprogramme (über Regionalsekretariate) für Beratung, flankierende Maßnahmen, evtl. auch Verwaltung
Finanzielle Beteiligung des Unternehmens
- Beteiligung des Unternehmens an den Kosten für Transferagentur
und ggf. Qualifizierungen - Stellung von Räumen und Infrastruktur
- Freistellung der Mitarbeiter/-innen für Beratung und Qualifizierung
