Finanzierung


Zur Finanzierung der Maßnahmen einer Transferagentur tragen öffentliche Mittel sowie solche des Arbeitgebers bei. Im Einzelnen ist die Verteilung wie folgt:

Förderung durch öffentliche Mittel

Seitens der Agentur für Arbeit: Pflichtleistung mit Rechtsanspruch.

  • Die Agentur für Arbeit fördert Beratung, Training und Vermittlung mit
    50% der Maßnahmekosten, höchstens jedoch 2.500,00 Euro je gefördertem/r Teilnehmer/-in.
  • In Ausnahmefällen (z.B. bei Insolvenz): Regionales Mittelbudget der
    EU-Arbeitsmarktprogramme (über Regionalsekretariate) für Beratung, flankierende Maßnahmen, evtl. auch Verwaltung

Finanzielle Beteiligung des Unternehmens

  • Beteiligung des Unternehmens an den Kosten für Transferagentur
    und ggf. Qualifizierungen
  • Stellung von Räumen und Infrastruktur
  • Freistellung der Mitarbeiter/-innen für Beratung und Qualifizierung
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