Städte wie Köln, Berlin oder Dresden führen in den Citys am 1. Januar 2008 die ersten Umweltzonen ein. Andere folgen im Laufe des Jahres. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer der drei Feinstaubplaketten in die entsprechenden Umweltzonen. Die Feinstaubplaketten gibt es an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen zum Preis von 5,50 Euro. Für Anwohner und Gewerbetreibende wird es in einigen Kommunen zeitlich befristete Sonderregelungen geben.
Freie Fahrt mit Grün
In der Praxis bedeutet das: Autos mit der grünen Plakette haben freie Fahrt. Für Fahrzeuge mit gelben oder roten Plaketten kann es Abstufungen geben. Ohne Plakette heißt es: draußen bleiben. Ausgenommen sind unter anderem Motorräder, Traktoren, Krankenwagen oder Militär, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie solche, die bestimmte Schwerbehinderte befördern.
Mit der endgültigen Verabschiedung der Plakettenverordnung durch den Bundesrat erhalten jetzt auch die rund vier Millionen Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator nach der so genannten US-Norm die grüne Plakette. Damit haben sie freie Fahrt in den Umweltzonen. Die US-Norm bezeichnet eine Stufe für den Schadstoffausstoß, die noch der aus der Zeit vor Einführung der Euro-Normen 1992 stammt. Diese Fahrzeuge aus den Achtzigerjahren treibt ein vergleichsweise sauberer Benzinmotor an
Aufatmen können außerdem Oldtimer-Besitzer. Denn die rund 210.000 betroffenen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder roter 07er-Nummer erhalten ebenfalls ungehinderten Zugang zu den Innenstädten.
Bußgelder und Punkte
Bei Verstößen werden Bußgelder in Höhe von 40 Euro fällig. Außerdem gibt’s einen Punkt in Flensburg. Die Polizei kontrolliert nicht nur den fließenden Verkehr, sondern auch parkende Autos.
Derzeit gilt: Ausschlaggebend für die Erteilung der Plaketten sind die Euro-Abgasnormen, erkennbar an den letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer 1 in den alten Fahrzeugscheinen. Im neuen Zulassungsdokument Teil 1 sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1.
Pkw mit Ottomotor schlechter als Euro 1 sowie Diesel-Fahrzeuge schlechter als Euro 2 bekommen überhaupt keine Plakette.
Für Diesel-Fahrzeuge mit Euro 2 oder Euro 1 inklusive speziellem Partikelfilter wird die rote Plakette ausgegeben.
Diesel-Fahrzeuge mit Euro 3 oder Euro 2 mit speziellem Partikelfilter erhalten die gelbe Plakette.
An Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4 oder Euro 3 mit speziellem Partikelfilter und Benziner mit geregeltem Kat (Euro 1 oder besser) wird die grüne Plakette vergeben. Auch die bundesweit rund vier Millionen Fahrzeuge mit geregeltem Kat nach US-Norm erhalten freie Fahrt in den Umweltzonen.