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Fahrzeugrücknahmegutachten
Zur Zeit ist etwa jeder 4. PKW in Deutschland geleast. Die Tendenz ist steigend. Das heißt, das geleaste Fahrzeug wird in den meisten Fällen am Ende des vertraglich festgelegten Leasingzeitraumes an den Leasinggeber zurückgegeben. Diese sogenannten "Leasingrückläufer" werden in der Regel von Sachverständigen begutachtet. Die hierbei erstellten "Fahrzeugrücknahmegutachten" berücksichtigen die Besonderheiten, die sich aus den Leasingverträgen bzw. Auftraggeberspezifisch ergeben.
Ein wesentlicher Bestandteil des "Fahrzeugrücknahmegutachtens" ist die Beurteilung des Fahrzeugzustandes. Es werden nur die Schäden oder Mängel erfasst, dokumentiert und bewertet, die über die normale, vertragsgemäßge Abnutzung hinausgehen. Als Grundlage zur Beurteilung dieser Schäden und Mängel (Minderwerte) dient der "TÜV-Richtlinienkatalog für die Bewertung des Zustandes von Gebrauchtfahrzeugen".
Dadurch ist eine transparente, einheitliche und nachvollziehbare Ermittlung der Minderwerte gegeben.
