Fahrzeugprüfung nach UVV

Sicherheit im Betrieb

Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, unterliegen den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV). Als Unternehmer sind Sie verpflichtet alle Fahrzeuge bei Bedarf - mindestens aber einmal pro Jahr - von einem Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit überprüfen zu lassen. Betriebssicher bedeutet, dass die Fahrzeuge verkehrstechnisch in einwandfreiem Zustand sind und den Anforderungen der Arbeitssicherheit entsprechen. Geprüft werden aus diesem Grund auch die Fahrzeug-Ausstattung und alle Aufbauten.


Unsere Dienstleistung

Unsere Sachverständigen prüfen Ihre Fahrzeuge vor Ort in einer TÜV Rheinland-Prüfstellen oder in einer unserer Partnerwerkstätten auf ihre Betriebssicherheit. Fragen Sie uns. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.

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