Deutschland
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Fahrzeug zulassen

Grundsätzlich für eine Zulassung nötig:

  • Personalausweis/Reisepass des zukünftigen Halters
  • Wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen: Vollmacht für den Vertreter, der seinen Personalausweis oder Pass mitbringen muss

Neues Fahrzeug (nicht selbst importiert)
Für die Zulassung benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung mit Erklärung zur Umsatzsteuer
  • Versicherungs-Bestätigung (ausgefüllte Deckungskarte)
  • bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Gebrauchtes Fahrzeug
Für die Zulassung benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief
  • Versicherungs-Bestätigung (ausgefüllte Deckungskarte)
  • Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (falls Fahrzeug stillgelegt)
  • Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Stillgelegtes Fahrzeug
Für die Zulassung benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief
  • Versicherungs-Bestätigung (ausgefüllte Deckungskarte)
  • Abmeldebescheinigung
  • Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
  • die alten Kennzeichenschilder (falls noch vorhanden)
  • bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Hinweis: Wer sein Fahrzeug länger als 18 Monate (also endgültig) stillgelegt hat, muss ein Gutachten nach § 21 StVZO vorweisen. Das können Sie bei Ihrer TÜV-Servicestation vor Ort erstellen lassen. Sie bekommen dann bei der Kfz-Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein, einen neuen Fahrzeugbrief sowie neue Kennzeichen.

Fahrzeug aus dem Ausland
Informationen siehe auch Import von Fahrzeugen

Das Fahrzeug war in einem EU-Land kürzer als drei Jahre in Betrieb:
Für die Zulassung benötigen Sie:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag
  • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (in der jeweiligen Landessprache, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity)
  • EG-Typgenehmigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

Das Fahrzeug war in einem EU-Land länger als drei Jahre in Betrieb:
Für die Zulassung benötigen Sie:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag
  • EG-Typgenehmigung
  • EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • Untersuchungsberichte der neuen Haupt- und Abgasuntersuchung (durchzuführen vor der Zulassung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

Das Fahrzeug war in einem Land außerhalb der EU in Betrieb:
Es liegt eine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung vor.
Für die Zulassung benötigen Sie:

  • Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag
  • Papiere über vorgehende Zulassung im Ausland
  • Ein Gutachten über die Untersuchung nach § 21 StVZO. (dafür können Sie jederzeit bei Ihrer TÜV-Servicestation einen Termin vereinbaren)
  • Untersuchungsberichte der neu durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

Das Fahrzeug war in einem Land außerhalb der EU in Betrieb:
Es liegt keine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung vor.
Für die Zulassung benötigen Sie:

  • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • Untersuchungsberichte der neu durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung (durchzuführen vor der Zulassung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

Fahrzeug ins Ausland mitnehmen:
Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland mitnehmen wollen, sollten Sie eine EG-Typgenehmigung/ EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung haben. So kann das Fahrzeug ohne großen Aufwand im Ausland zugelassen werden.

Manche Länder verlangen Gutachten über die Einhaltung der EG/ECE-Vorschriften. ECE-Vorschriften sind ein Regelwerk der Vereinten Nationen, das in zahlreichen Ländern gilt. Exakte Auskünfte über die nötigen Unterlagen und Formalien bekommen Sie in der Regel bei den Botschaften der jeweiligen Länder.

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