Explosionsschutz

Explosionsschutz ist stets mit Verantwortung verbunden und betrifft Sicherheit für Leben und Gesundheit sowie Sachwerte.

Werden Anforderungen an den Explosionsschutz nicht beachtet, kann das katastrophale Folgen haben.


Man unterscheidet zwischen:

  • Herstellung (Inverkehrbringen nach der Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) und
  • Betrieb (BetrSichV, Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137))

von explosionsgeschützten Anlagen und Geräten. In beiden Bereichen unterstützen wir Sie bei der Planung zum Thema Explosionsschutz.

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