Nationale Expertenstandards

Eine Säule der Qualitätssicherung in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist die Verankerung der Expertenstandards, die durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNOP) entwickelt wurden. Da die Arbeit mit ihnen seit dem 01.07.2008 für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlich ist, ist ihre Implementierung in den Pflegeeinrichtungen unumgänglich.

Expertenstandards legen die pflegefachlichen Qualitäts-Anforderungen für bestimmte Krankheitsbilder verbindlich fest. Die TÜV Rheinland Akademie unterstützt bei der fachgerechten Umsetzung der verbindlichen Vorgaben. 
Ihr Vorteil: Sie erhalten viele praktische Tipps und Hinweise zur Implementierung der Expertenstandards in Ihre tägliche Arbeit und bringen Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand. 

Aktuell existieren sechs nationale Expertenstandard:

Dekubitusprophylaxe in der Pflege

Der Expertenstandard beschreibt den Beitrag der Pflege zur Dekubitusprophylaxe. Die Versorgung der Patienten bzw. Betroffenen findet jedoch in der Regel Berufsgruppen- und häufig auch Sektoren-übergreifend unter Beteiligung von Angehörigen und Hilfskräften statt. Maßnahmen zur Vermeidung eines Dekubitus können daher nur in Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure einschließlich des Bewohners / Patienten / Betroffenen selbst erfolgen. Die Delegation von Tätigkeiten der Pflegefachkraft an Pflegehilfskräfte erfolgt im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit. Der Einsatz von Technik und Hilfsmitteln bietet eine sinnvolle Unterstützung, ersetzt aber nicht die notwendige Förderung, Anleitung und Unterstützung bei der körpereigenen Bewegung des Bewohners / Patienten / Betroffenen. 

Entlassungsmanagement in der Pflege

Der Expertenstandard richtet sich primär an Pflegefachkräfte in stationären Gesundheitseinrichtungen, das heißt Krankenhäuser, Fach- und Rehabilitationskliniken. Eine Ausrichtung auf alle Bereiche einschließlich der stationären Altenpflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste hätte zur Folge gehabt, dass wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen und Voraussetzungen die Standardaussagen zu allgemein ausgefallen wären. Der im Standard gewählte Patientenbegriff trägt dem Rechnung und bezieht sich auf Personen mit einem poststationären Pflege- und Versorgungsbedarf. In der Mehrzahl handelt es sich dabei um ältere Menschen sowie multimorbide Patienten mit meist chronischen Erkrankungen.

Sturzprophylaxe in der Pflege

Der Expertenstandard Sturzprophylaxe richtet sich an alle Pflegefachkräfte, die Patienten oder Bewohner entweder in der eigenen häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung der stationären Gesundheitsversorgung oder der Altenhilfe betreuen. Wenn im Expertenstandard von Einrichtung die Rede ist, so ist damit auch die häusliche Pflege gemeint, wohl wissend, dass dort nicht alle Interventionen, vergleichbar mit einem Krankenhaus oder einem Altenheim, durchgeführt werden können.

Schmerzmanagement in der Pflege

Der Expertenstandard beschreibt den pflegerischen Beitrag zum Schmerzmanagement und hat zum Ziel, die Schmerzwahrnehmung der Pflegefachkräfte zu verbessern und so die Zeit zwischen dem Auftreten von Schmerzen und deren Linderung deutlich zu verkürzen. Er berücksichtigt alle Patienten mit akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen, schmerzbedingten Problemen oder zu erwartenden Schmerzen in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung.

Förderung der Harninkontinenz in der Pflege

Der Expertenstandard befasst sich mit der Harninkontinenz bei erwachsenen Patienten und Bewohnern und richtet sich an Pflegefachkräfte in Einrichtungen der ambulanten Pflege, der Altenhilfe und der stationären Gesundheitsversorgung.

Pflege von Menschen mit chronischen Wunden

Der Expertenstandard bezieht sich auf Wunden wie Dekubitalgeschwüre, Diabetisches Fußsyndrom und gefäßbedingter Ulcus cruris. Da von diesen am häufigsten vorkommenden Arten chronischer Wunden rund drei bis vier Millionen Menschen betroffen sind, stellt die Versorgung eine hohe pflegerische, medizinische und wirtschaftliche Herausforderung an alle Beteiligten dar.

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