Haben Sie auch schon über Angebote, die einen Erwerb des Führerscheins ohne medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) in einem anderen EU-Land in Aussicht stellen, nachgedacht? Die Ihnen versprechen, dass Sie diesen EU-Führerschein dann auch völlig problemlos in Deutschland benutzen können?
Dann sind die folgenden Informationen für Sie wichtig:
Die Möglichkeit, den Führerschein in einem anderen EU-Mitgliedsland zu erwerben, ist grundsätzlich gegeben. Dies gilt auch für den Fall, dass in Deutschland vor Erwerb eines neuen Führerscheins von den Behörden eine MPU gefordert werden müsste. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29.04.2004 und einem Beschluss vom 06.04.2006 muss ein in einem EU-Land erworbener Führerschein zunächst auch in Deutschland anerkannt werden. Für eine dauerhafte Gültigkeit müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Sollte der EU-Führerschein im Ausland während einer in Deutschland noch geltenden gerichtlichen Sperrfrist, wie sie z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt verhängt wird, erteilt worden sein, entzieht die deutsche Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis wieder sehr schnell. Das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland erlischt.
Die Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis während der Sperrfrist stellt ein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und damit einen Straftatbestand dar.
Sollte das sogenannte Wohnsitzprinzip verletzt worden sein, kann es ebenfalls zu einer Rücknahme des Führerscheins kommen. Es besagt, dass ein Antragsteller für eine Fahrerlaubnis in einem EU-Land mindestes 185 Tage in diesem Land gemeldet sein und dort auch seinen Hauptwohnsitz haben muss, d.h. dort leben und arbeiten muss, bevor er dort eine Fahrerlaubnis erhalten kann. Dies war im „Fall Halbritter“, der vor dem europäischen Gerichtshof im April 2006 verhandelt wurde, eindeutig gegeben. Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 06.04.2006 stellt klar, dass Herr Halbritter seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erteilung einer österreichischen Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen eindeutig in Österreich hatte und dort nachweislich auch gearbeitet hat.
Wenn bei Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis an einen deutschen Bürger dieses Prinzip nicht eingehalten wurde, leitet die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde den Fall nach wie vor an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg weiter. Dieses wird die ausstellende Behörde im Ausland um Rücknahme des Führerscheins ersuchen. Inzwischen sind Rücknahmen von Führerscheinen aus Tschechien und Polen wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip bereits erfolgt.
Sollte in Deutschland vor Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU fällig gewesen sein, so kann die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde jede ausländische Behörde, die evtl. einen EU-Führerschein ausgestellt hat, über das Kraftfahrbundesamt (KBA) anfragen, ob im Zuge der Erteilung dieses Führerscheins eine Überprüfung der Eignung erfolgt ist. War dies nicht der Fall, kann die ausstellende ausländische Behörde um Rücknahme des Führerscheins ersucht werden. Zu dieser Verfahrensweise existieren entsprechende Erlasse in einzelnen Bundesländern.
Vorliegende Beschlüsse von Verwaltungsgerichten (VG Münster vom 26.06.2006, Az 10 L 361/06, VG Chemnitz vom 07.06.2006, Az 2K 1377/05) stellen fest, dass die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis an Antragssteller, die früher durch Trunkenheitsfahrten aufgefallen waren, trotz der vorliegenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Sie stehen dem berechtigten Interesse aller EU-Staaten an einer hohen Sicherheit im Straßenverkehr entgegen. Das Verwaltungsgericht Münster stellt zudem fest, dass es sich bei der Erteilung eines polnischen Führerscheins an eine Antragsstellerin, die ihre früheren Trunkenheitsfahrten verschwiegen hatte, um einen Rechtsmissbrauch handelt, und erklärt auch deshalb die Aberkennung der in Polen erworbenen Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde für rechtens.
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat klargestellt, dass es in der Ausstellung von Führerscheinen an Personen mit Alkohol- und Drogenproblemen durch EU-Mitgliedsstaaten einen Verstoß gegen europäisches Verkehrsrecht sieht und dass es zukünftig die Anerkennung der Gültigkeit dieser Führerscheine ablehnen wird.
Lesen Sie dazu die aktuelle Pressemeldung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 16.02.2008:
Tiefensee: Führerscheintourismus nicht hinnehmbar
16. Februar 2008, Nr.: 025/2007
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hat erklärt, dass deutsche Behörden den sogenannten Führerschein-Tourismus unterbinden können.
"Ich begrüße sehr, dass der Generalanwalt beim EuGH die deutsche Position unterstützt", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute in Berlin. "Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Personen, denen wegen Alkohol- und Drogendelikten im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen wurde, im benachbarten EU-Ausland einen Führerschein beschaffen. Ich habe mich auch bei der EU-Kommission vehement dafür eingesetzt, diese Praxis so schnell wie möglich zu unterbinden."
Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben bereits entscheiden, dass ein zu unrecht im Ausland ausgestellter Führerschein wieder abgegeben werden muss. Das ist dann der Fall, wenn er trotz eines fehlenden Dauerwohnsitzes oder nicht überwundener Alkohol- oder Drogenprobleme ausgestellt wurde.
Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH findet die gegenseitige Anerkennung von EU-Führerscheinen dort ihre Grenze, wo die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht nachgewiesen ist und damit die Sicherheit der Teilnehmer am Straßenverkehr gefährdet wird.
Minister Tiefensee: "Ich hoffe, dass sich der EuGH unserer Auffassung endgültig anschließen wird. Nur so kann effektiv verhindert werden, dass sich nachweislich ungeeignete Personen durch den unrechtmäßigen Erwerb eines ausländischen EU-Führerscheins ans Steuer setzen und damit eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen."
Ein abschließendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in einigen Monaten erwartet.
Häufig geraten Betroffene unwissend an unseriöse Anbieter von EU-Führerscheinen, insbesondere bei Komplett-Angeboten, die mit dem Erwerb eines meist osteuropäischen Führerscheins (z.B. Ungarn, Tschechien, Polen) innerhalb nur eines Wochenendes locken. Für sehr viel Geld (oft 1.000 bis 3.000 Euro) werden die Betroffenen ins Ausland gefahren, erhalten unter Umständen auch Fahrunterricht. Dann wird ggf. eine (vermeintliche) Führerscheinprüfung abgenommen und der Betroffene erhält einen Führerschein. Der Laie kann dabei kaum feststellen, ob es dabei mit rechten Dingen zugegangen ist oder ob es sich beim erhaltenen Führerschein sogar um eine Totalfälschung handelt. Erst bei der Kontrolle in Deutschland, bei der eine genaue Überprüfung der ausländischen Fahrerlaubnis stattfindet, fällt dann auf: Der Führerschein ist gefälscht.
Die Folgen: Nicht nur das Geld ist futsch, es folgt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Das vermeintliche Nichtwissen hilft einem dann vor Gericht auch nicht mehr. Es gibt unter Umständen eine neue Führerscheinsperre und die MPU ist danach erst recht fällig.
Es gibt einen günstigeren und besseren Weg zurück zum Führerschein:
Eine MPU kostet je nach Anlass z.B. 357 Euro (Punkte) oder 412 Euro (Alkohol) (siehe Preise). Sorge durchzufallen braucht niemand zu haben, der sich vorher informiert (siehe kostenlose Info-Abende und individuelle Beratung) und aktiv vorbereitet (Aktiv-Beratung). Selbst wenn man die Kosten einer eventuellen verkehrspsychologischen Vorbereitung auf die MPU dazurechnet, liegen die Ausgaben noch deutlich niedriger als die Preise der meisten Anbieter von EU-Führerscheinen. Bei seriösen Anbietern liegt nach so einer Maßnahme die Bestehensquote bei der MPU bei über 90 %. Da braucht keiner Angst vor der MPU zu haben. Und wer auf diesem Wege den Führerschein zurückerhält, hat die Sicherheit, jederzeit und überall mit der neuen Fahrerlaubnis fahren zu dürfen – und kann der nächsten Polizeikontrolle gelassen entgehen sehen.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, dann können Sie sich auch auf den folgenden Seiten informieren: