Erstellung einer technischen Dokumentation

Die Technische Dokumentation muß belegen, daß das Produkt die Anforderungen der IvD-Richtlinie erfüllt. Die speziellen Anforderungen, die verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren verlangen, sind in Anhang III bis VII beschrieben.


Die Technische Dokumentation sollte im wesentlichen folgendes beinhalten:

  • Inhaltsverzeichnis, Revisionsstand und Datum
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • eine allgemeinen Beschreibung des Produktes und evtl. Muster, Zeichnungen, Fotos
  • Angaben über eingesetzte Materialien
  • eine Funktionsbeschreibung und Zweckbestimmung des Produktes
  • die Gebrauchsanweisung und Produktkennzeichnung
  • Produktauslegungsunterlagen mit Beschreibungen und Erklärungen
  • ggfs. eine Liste der angewandten Normen
  • eine Risikoanalyse
  • den Nachweis der Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen (Anhang I)
  • Ergebnisse von Prüfungen und Tests
  • Ergebnisse der klinischen Bewertung
  • ggfs. zusätzliche Dokumente nach Absprache
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