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Entsorgungsfachbetriebe
Anerkennung und Überwachungsvertrag
Als Entsorgungsfachbetrieb können sich eigenständige Betriebe oder Betriebseinheiten anerkennen lassen, die gewerbsmäßig für andere Abfälle einsammeln, befördern, handeln und vermitteln, lagern, behandeln, verwerten und/oder beseitigen.
Ihre Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb
Die Anforderungen für Ihre Anerkennung sind in der deutschen Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) formuliert:
- Sie erbringen den Nachweis einer geeigneten Betriebsorganisation.
- Sie verfügen über alle notwendigen Betriebsgenehmigungen und halten die rechtlichen Vorschriften ein.
- Sie führen ein Betriebshandbuch (Ihre Mengenstromdokumentation).
- Sie legen Arbeitsabläufe in Arbeitsanweisungen fest.
- Sie haben einen ausreichenden Versicherungsschutz.
- Sie dokumentieren die angemessene Qualifikation Ihrer Mitarbeiter.
Der Überwachungsvertrag
Weitere Voraussetzung für Ihre Anerkennung ist der Abschluss eines Überwachungsvertrags mit einer technischen Überwachungsorganisation. Alternativ können Sie das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft erwerben, für das Sie allerdings regelmäßige Mitgliedsbeiträge entrichten. Bei einer Zertifizierung durch TÜV Rheinland tragen Sie lediglich die Prüf- und Überwachungskosten.
