EMV-Richtlinie 89/336/EWG

Diese Richtlinie legt die Anforderung für die Emissionsbegrenzung und Störsicherheit fest. Sie erfaßt sämtliche elektrischen und elektronischen Produkte, insbesondere Haushaltsgeräte, Datenverarbeitungsgeräte, Geräte der Informationstechnik, Telekommunikationsausrüstung und Maschinen.

Manche Produkte, wie beispielsweise kraftfahrzeugtechnische und medizinische Geräte, müssen die EMV-Anforderungen produktspezifischer Richtlinien erfüllen. In diesen Fällen haben die in den jeweiligen Richtlinien spezifizierten EMV-Anforderungen Vorrang vor denen, die in der EMV-Richtlinie angegeben sind.

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