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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16. März 2005 setzt die europäischen Richtlinien RoHS und WEEE in deutsches Recht um und stellt neue Anforderungen an Schadstoffe in Elektro- und Elektronikprodukten.
Verantwortlich für die Einhaltung der Grenzwerte ist der Hersteller. Sofern dieser nicht im EU-Raum ansässig ist, trägt der Importeur die Herstellerverantwortung.
Das neue Gesetz enthält bereits mehrere Ausnahmeregelungen für einzelne Produktgruppen und bestimmte Verwendungen der Materialien und Komponenten.
Darüber hinaus sind auf EU-Ebene weitere Ausnahmeregelungen in Vorbereitung.
Ab dem 1. Juli 2006 dürfen folgende Schadstoffgehalte in neuen Elektro- und Elektronikgeräten nicht überschritten werden:
| Blei | 0,1 Masse-% |
| Cadmium | 0,01 Masse-% |
| Quecksilber | 0,1 Masse-% |
| Chrom-VI | 0,1 Masse-% |
| PBB1 | 0,1 Masse-% |
| PBDE1 | 0,1 Masse-% |
(1 = bromhaltige Flammschutzmittel)
Wichtig: Die Grenzwerte gelten für jedes einzelne homogene Material.
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Durch Kurzgutachten klären wir für Sie, ob die Ausnahmeregelungen aus technischer Sicht für Ihr Produkt anwendbar sind.Â
Durch unsere Prüfberichte und Zertifikate weisen Sie die Konformität Ihrer Produkte hinsichtlich der neuen Anforderungen nach und dokumentieren die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht.
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