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Elektrische Betriebsmittel
Prüfungen für nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach BGV A2
Ein wesentliches Schutzziel der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" besteht darin, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ständig in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand sind, so dass z.B. von elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln keine Gefährdungen für die Beschäftigten resultieren.
Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen.
Bei dieser Prüfung geht es im Wesentlichen darum, festzustellen, ob die Sollwerte für Ableitströme, Isolationswiderstände, Schutzleiterwiderstände usw. eingehalten werden.
Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt, dass der Arbeitgeber elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft bzw. unter deren Aufsicht oder Leitung den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichten, ändern oder instandhalten lässt.
Unsere Fachleute verfügen über die notwendige Sachkenntnis und prüfen Ihre nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel, erstellen eine Übersicht und setzen sich zur Wiederholungsprüfung unter Einhaltung der Frist rechtzeitig wieder mit Ihnen in Verbindung. Somit nehmen wir Ihnen eine Ihrer Verpflichtungen ab.
Prüfnachweis für nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach BGV A2

