Einstellungsuntersuchungen

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Wir führen gerne die Einstellungsuntersuchungen für Ihre neuen Mitarbeiter durch. Durch spezielle Branchenkenntnisse sind unsere Arbeitsmediziner und Betriebsärzte in der Lage, die Untersuchungsergebnisse tätigkeitsspezifisch und ggf. arbeitsplatzbezogen auszuwerten.

Wir übernehmen Einstellungsuntersuchungen für:

alle Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, für Beamte im staatlichen Bereich (Artikel 33 Abs. 2 GG), für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (§ 7 BAT), für Lehrlinge und Auszubildende aller Berufe.

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