Eingruppierung

Die neue Richtlinie teilt die In-Vitro Diagnostika je nach ihrem Verwendungszweck und den damit verbundenen Risiken in 5 Produktgruppen auf:


  1. Produkte zur Eigenanwendung durch den Laien in der häuslichen Umgebung.
  2. In Anhang II Liste A aufgeführte Reagenzien und Reagenzprodukte einschliesslich Kontroll- und Kalibriermaterialien zur Bestimmung bestimmter Blutgruppen (AB-Null, Rhesus, Kell-System) sowie zur Feststellung von HIV, HTLV oder Hepatitis B, C und D.
  3. In Anhang II Liste B aufgeführte Reagenzien und Reagenzprodukte einschliesslich Kontroll- und Kalibriermaterialien zur Bestimmung der Blutgruppen Duffy-System und Kidd-System,
    - zur Bestimmung irregulärer Anti-Erythrozyten-Antikörper,
    - zum Nachweis der Erbkrankheit Phenylketonurie,
    - zum Nachweis von Röteln oder Toxoplasmose
    - zum Nachweis des Zytomegalovirus und Chlamydien
    - zur Bestimmung der HLA-Gewebetypen:DR, A, B
    - zum Nachweis des Tumormarkers PSA
    - zur Schätzung des Risikos von Trisomie 21
    - Produkte zur Eigenanwendung: Produkt zur Blutzuckerbestimmung.
  4. Produkte für Leistungsbewertungszwecke, die für Leistungsbewertungsprüfungen außerhalb der eigenen Betriebsstätte bestimmt sind.
  5. Andere In-Vitro Diagnostika: Produkte, die nicht in Anhang II aufgeführt sind, und nicht zur Eigenanwendung oder für Leistungsbewertungszwecke bestimmt sind.
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