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Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG
Diese Richtlinie befaßt sich mit der Konstruktion, Herstellung und dem Prozeß der Konformitätsbeurteilung für Druckgeräte und Druckgeräte-Baugruppen. Der höchstzulässige Entwurfsdruck muß höher als 0,5 Bar betragen.
Der Oberbegriff "Druckgeräte" umfaßt Druckbehälter, Dampfkessel, Austauscher, Rohrleitungen und Druckausrüstungszubehör sowie unter Druck stehende Aggregate. Darunter fallen auch alle Teile und Produkte, die an unter Druck stehenden Teilen befestigt werden (z. B. Flansche, Düsen, Hubteile, Schnellverbindungskupplungen, etc.).
Laut Paragraph 20 sollte die Druckgeräte-Richtlinie nicht vor dem 29. November 1999 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt ist jeder europäische Mitgliedsstaat verpflichtet, die Druckgeräte-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und zu verabschieden. Dieser Übergang muß bis zum 29. Mai 2002 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können Hersteller und Endnutzer von Druckgeräten entscheiden, ob das Produkt die Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie erfüllen soll oder die nationalen Anforderungen der Druckgeräte-Vorschriften desjenigen Landes, wo das Produkt in Betrieb genommen werden wird (z. B. deutsche Druckbehälterverordnung).
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