Drogenscreening und Haaranalyse

Das Drogenscreening


Die Ergebnisse von Urinuntersuchungen auf Drogenrückstände (Drogenscreenings) werden von den Behörden nur anerkannt, wenn sie rechtsmedizinisch gesicherten Qualitätsmaßstäben genügen.

Was heißt das für Sie?

  1. Sie werden unvorhersehbar und kurzfristig (Vorlaufzeit maximal 48 Stunden; damit ist das Drogenscreening gerichtsfest) zur Urinabgabe in einer von Ihnen gewünschten Begutachtungsstelle gebeten.

  2. Vor Ort erfolgt die Urinabgabe unter Aufsicht.

  3. Der Urin wird über das gesamte Drogenspektrum untersucht.

  4. Falls sie notwendige Medikamente eingenommen haben, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem behandelnden Arzt bescheinigen.

  5. Bitte essen Sie während des gesamten Zeitraumes der Überwachung keine mohnhaltigen Speisen. Der Genuss z.B. von mohnhaltigen Backwaren kann zu einer Verfälschung des Untersuchungsergebnisses führen. In diesem Fall kann Ihre Urinprobe dann leider nicht als Nachweis Ihrer Drogenfreiheit gewertet werden.

  6. Bitte nehmen Sie am Vorabend und am Tag der Urinabgabe nicht übermäßig viel Flüssigkeit auf.
    Dies könnte zu einem Verdünnungseffekt führen, der den Drogennachweis im Urin erschwert oder unmöglich macht. In diesem Fall kann Ihre Urinprobe dann ebenfalls nicht zum Nachweis Ihrer Drogenfreiheit dienen.

  7. Der von Ihnen abgegebene Urin wird in einem zertifizierten Labor untersucht. Sollte bei der Erstuntersuchung des Urins ein verdächtiger Befund festgestellt werden, so erfolgt eine zweite Analyse mit einer von der ersten Untersuchung unabhängigen Methode. Erst wenn auch bei dieser zweiten Methode der Nachweis bestätigt wird, hält der Nachweis rechtsmedizinischen Forderungen stand.

Da die Behörden die Nachweise auf Drogenfreiheit nur anerkennen, wenn Sie diesen rechtsmedizinischen Qualitätsmaßstäben entsprechen, fahren Sie mit der TÜV Rheinland Group auf der sicheren Seite. Denn unsere Untersuchungen erfüllen garantiert alle Ansprüche. Damit Sie bei der Neuerteilung Ihres Führerscheins keine Probleme bekommen.

Der Preis für eine Urinuntersuchung auf Drogenrückstände beträgt 85,- Euro.

Die Haaranalyse


Sollte in Ihrem Fall bis zur anstehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) schon wertvolle Zeit verstrichen sein, ohne dass Sie Ihre Drogenfreiheit durch Drogenscreenings belegt haben, kann in manchen Fällen auch eine Haaranalyse durchgeführt werden.
Voraussetzung hierfür ist immer eine ausreichende Länge des Kopfhaares.

Worauf müssen Sie sich bei der Haaranalyse einstellen?

  1. Zunächst wird am Hinterkopf ein etwa bleistiftdickes Haarbündel so dicht wie möglich über der Kopfhaut abgeschnitten. Damit das nicht so auffällt, geschieht dies unter den Deckhaaren. Unter Zugrundelegung eines mittleren Haarwachstums von 1cm pro Monat kann so der zurückliegende Drogenkonsum über einen Zeitraum, der in etwa der Haarlänge in cm entspricht, überprüft werden.
    Falls Sie in diesem Zeitraum notwendige Medikamente eingenommen haben, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem behandelnden Arzt bescheinigen.

  2. Die Haare werden in einem zertifizierten Labor auf Drogenrückstände über das gesamte Drogenspektrum untersucht.

  3. Gleichzeitig wird immer auch eine Urinprobe von Ihnen auf Drogenrückstände untersucht (siehe Drogenscreenig). Das ist deshalb notwendig, weil bei der Sicherung der Haarprobe wenige Millimeter der Haare auf der Kopfhaut stehen bleiben. Somit ist aufgrund der alleinigen Haaranalyse keine Aussage zur gegenwärtigen Drogenfreiheit möglich.

Auch hier gilt: An unseren Niederlassungen führen wir die Untersuchungen auf Drogenfreiheit fachgerecht für Sie durch. Da wir uns an die notwendigen Regelungen halten, sind Sie auf der sicheren Seite.

Für eine Haaranalyse berechnen wir 199,- Euro.


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