Versammlungsstätten
Mit Weiterbildung sicher durch die VStättVO
Versammlungsstätten sind in der Musterbauordnung und den Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättV / VStättVO) definiert. An sie werden erhöhte Anforderungen an den Brandschutz, an Flucht- und Rettungswege gestellt. Unsere Seminare vermitteln Fachwissen für die Umsetzung in die Praxis.
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Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten gemäß VStättVO § 40 (4)
Qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen gemäß MVStättVO § 40 (Abs. 5 S. 2)
In diesem Seminar erhalten Sie alle notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um als "Sachkundige Aufsichtsperson" (SAP) eine Veranstaltung zu begleiten.
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Versammlungsstättenverordnung Rechtliche Grundlagen
Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVo) in die Praxis
Erfahrene Juristen und Veranstaltungsmeister erläutern die Fallstricke in der VStättVO und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Versammlungsstätte sicher und kostengünstig zu betreiben.
Maßgeschneiderte Weiterbildung mit Inhouse-Seminaren
Unsere Seminare zur Versammlungsstätten können auch bei Ihnen vor Ort - INHOUSE - und auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert durchgeführt werden. Wir informieren Sie gern persönlich. Inhouse-Veranstaltungen
Sicherheit für Betreiber
Mit Weiterbildung sicher durch die VStättVO
Die Umsetzung der in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) definierten Anforderungen betrifft in Versammlungsstätten nicht nur die Besucher, sondern im Rahmen des Regelungsbereichs von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz auch die Beschäftigten vor Ort. Verantwortlich für die Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern ist im Sinne der Versammlungsstättenverordnung immer der Betreiber.
Seminare und Schulungen für Betreiber: Theater, Bühne, Kino, Mehrzweckhallen
Die Seminare und Schulungen der TÜV Rheinland Akademie zur Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) richten sich deshalb an Betreiber von Theatern, Bühnen, Kinos und Mehrzweckhallen, aber auch an Hallenwarte, Veranstaltungsmeister, Messebauer und Messeveranstalter, Beschäftigte von Ämtern für öffentliche Ordnung und Bauaufsichtsbehörden, Haustechniker und Facilitymanager sowie Architekten und Ingenieure aus der Bauwirtschaft.

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