Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

Ausbildungsstufe I–III nach ASiG mit staatlicher Anerkennung

Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber in allen Fragen, die den Arbeitsschutz im Betrieb betreffen. Die Ausübung dieser Aufgabe ist als Hauptfunktion oder neben der sonstigen Tätigkeit möglich. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A2) regeln die Einzelheiten, so z.B. den Stundenumfang, mit dem die FaSi im Betrieb tätig ist. Welche Eingangsqualifikation im Einzelfall erforderlich ist, entscheidet die zuständige Berufsgenossenschaft.

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