Befähigte Personen - Sachkundige gemäß BetrSichV

Schulungen für Befähigte Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden müssen. Diese „wiederkehrenden Prüfungen“ können „Befähigte Personen“ durchführen. Sie werden vom Betreiber ernannt und sollen neben Fachkenntnissen (Sachkunde) über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit am zu prüfenden Arbeitsmittel verfügen.

Bei erhöhten Gefährdungspotentialen, wie z.B. im Dampf- und Druckbereich oder explosionsgeschützten Bereichen, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung höhere Qualifikationen.

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