Pflegemanagement
Führungskompetenz für die Pflegedienstleitung
Qualitätsprüfungen und -berichte, steigende Leistungsstandards bei knapper werdenden finanziellen Mitteln und ein anhaltender Wettbewerb mit Privatisierungstendenzen stellen das Pflegemanagement vor große Herausforderungen.
Durch die politisch forcierte Verzahnung der Leistungssektoren mit integrierten Versorgungssystemen müssen sich Pflegeeinrichtungen zudem strukturell weiterentwickeln und benötigen hoch qualifiziertes Leitungspersonal. Leitende Pflegefachkräfte tragen die fachlich-pflegerische Gesamtverantwortung, haften für pflegerisches Missmanagement und etwaige Fehler.
- Ein Kurs - drei Abschlüsse
Pflegedienstleiter, Leiter ambulante Pflegedienste, Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege
- Qualitätsmanagement
Methodisches Know-how erarbeiten und einen anerkannten TÜV-Abschluss erwerben.
- Projektarbeit
als Visitenkarte der Absolventen durch die intensive Auseinandersetzung mit relevanten Themen aus der Praxis.
Ein Kurs - drei Abschlüsse
Im Rahmen der Weiterbildung können Sie folgende Abschlüsse erwerben:
- Pflegedienstleiter / Pflegedienstleiterin (TÜV)
- Fachwirt / Fachwirtin in der Alten- und Krankenpflege (IHK)
- Leiter / Leiterin ambulante Pflegedienste (TÜV)
Das Gesamtkonzept umfasst drei Module mit insgesamt 11 Themenbereichen:
- Teilnehmende mit dem Ziel Pflegedienstleiter (TÜV)
belegen alle Themenbereiche. - Für den Abschluss Leiter ambulante Pflegedienste (TÜV)
besuchen Sie ein Modul. - Für den Abschluss Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege
besuchen Sie zwei Module. - Belegen Sie also alle drei Module, können Sie entsprechend Ihrer persönlichen Vorqualifikation nach Bestehen der jeweiligen Prüfungen drei hochwertige Abschlüsse erwerben.
Der Erwerb aller drei Abschlüsse erweitert Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten als Pflegefachkraft deutlich. Er ist damit eine höchst effiziente Investition in Ihre berufliche Zukunft.
Dokumente als Download
- Flyer zum Lehrgang (PDF, 148 KB)
- Lehrgangsstruktur (PDF, 85 KB)
Werden Sie Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte
Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) verpflichtet Pflegeheime und Pflegedienste, ein umfassendes, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen, das in regelmäßigen Abständen geprüft wird.
Hebung von Pflegequalität und Verbraucherrechten
Kernziele des Gesetzes sind die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und die
Stärkung der Verbraucherrechte. Künftig werden zusätzlich gemäß Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
§ 115 Abs. 1a die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht. Grundlage der Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen und anderen gleichwertigen Prüfungen. Pflegebedürftige und Angehörige können sich mit Hilfe von Noten auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen sowie Pflegediensten informieren. Das ist ein deutlicher Schritt in Richtung Transparenz der Ergebnisqualität und Kundenzufriedenheit. Mit dem politisch beabsichtigten direkten Vergleich steigt der Druck auf die Einrichtungen, sich nachhaltig im Wettbewerb zu behaupten.
Ausführliche Informationen auf der Website des MDS
Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Im Rahmen der Weiterbildung erarbeiten Sie sich methodisches Know-how aus dem Qualitätsmanagement und können den Abschluss „Qualitätsbeauftragter (TÜV)“ bzw. „Qualitätsbeauftragte (TÜV)“ erwerben. Sie eignen sich die notwendigen Kenntnisse zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems an und lernen, wie die allgemein gehaltenen Anforderungen von Regelwerken auf die Einrichtungen des Gesundheitswesens übertragen werden.
Auseinandersetzung mit Themen aus der Praxis
Ergänzend zu den Klausuren erstellen die angehenden Pflegedienstleiter und Pflegedienstleiterinnen außerhalb der Präsenzzeit eine schriftliche Projekt- bzw. Hausarbeit. Darin setzen Sie sich intensiv auf der Basis der theoretisch vermittelten Inhalte mit in der Praxis relevanten Themen auseinander.
Die Arbeit muss vor der Prüfungskommission der unabhängigen Personalzertifizierungsstelle
PersCert TÜV präsentiert werden.
Projektarbeit als Visitenkarte unserer TÜV-Absolventen
Die Teilnehmenden tragen in ihrer Projektarbeit systematisch Informationen zusammen, analysieren Rahmenbedingungen, entwickeln Konzepte und zeigen Lösungsmöglichkeiten bis hin zu neuen Arbeitsabläufen und -materialien auf.
Endris Björn Heimer hat den Lehrgang von 2006 bis 2008 besucht, alle drei Abschlüsse erworben und arbeitet mittlerweile als Referent im Arbeitergeber- und BerufsVerband privater Pflege e.V. (ABVP). Mit seiner Hausarbeit zum Thema "Erweiterung des Leistungsangebotes in der ambulanten Pflege" wollte er ambulanten Pflegediensten einen Weg beschreiben, mit dem sie in der Lage sein können, ihre Position in der Zukunft nicht nur zu behaupten, sondern sogar zu stärken.
Wenn Sie sich für die Hausarbeit interessieren, schicken Sie uns eine Email. Wir senden Ihnen die Arbeit dann gern im PDF-Format zu.
Endris Björn Heimer im Interview
- Was war Anlass für Sie, dieses Thema zu wählen?
Seit Beginn meiner Tätigkeit als Krankenpfleger habe ich einen ganz besonderen Bezug zur ambulanten Alten- und Krankenpflege. In diesem Zusammenhang beschäftige ich mich bereits seit vielen Jahren mit verschiedenen Ideen, die einer gestärkten Marktposition oder einem Ausbau der ambulanten Alten- und Krankenpflege dienlich sind. So habe ich zum Beispiel im Rahmen meiner 10 jährigen Tätigkeit als Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes versucht, durch ein umfassendes Angebot, das sich von denen anderer Pflegedienste unterscheidet, frühzeitig Kunden zu gewinnen, diese an meinen Dienst zu binden und von der Unsicherheit abzubringen, sich künftig über die Art, Finanzierung und Organisation einer eigenen Pflegebedürftigkeit sorgen zu müssen. Obgleich sich meine damalige Idee nicht wie gewünscht umsetzen ließ, behielt ich in der Folgezeit die aktuellen Entwicklungen und daraus resultierende Möglichkeiten immer im Auge. Mit der Pflegereform, bzw. dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, gab es nun auf einmal Möglichkeiten für eine sichere Zukunft ambulanter Pflegedienste, sofern hier ein erweitertes Leistungsangebot vorgehalten wird, bzw. werden kann. Zu dem Zeitpunkt, als ich die Hausarbeit geschrieben hatte, war die Gesetzeslage noch nicht vollständig klar, das Gesetz stand kurz vor dem Inkrafttreten. Als Grundlage für die Idee diente lediglich der Gesetzesentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Von Anfang an hatte ich den Wunsch, mit meiner Hausarbeit etwas Nachhaltiges zu erarbeiten. Meine Vorstellung war es, ambulanten Pflegediensten einen Weg zu beschreiben, mit dem sie in der Lage sein können, ihre Position in der Zukunft nicht nur zu behaupten, sondern sogar zu stärken. Die Inhaber von ambulanten Pflegediensten sollten sich über den ungleichen Wettbewerb zu stationären Pflegeeinrichtungen bewusst sein, allerdings sollten sie auch die Chancen sehen und nutzen können, die sich ihnen bieten. Der Wunsch, diese Einstellung gemeinsam mit einem gangbaren Weg zu vermitteln, in Verbindung mit der Maßgabe, etwas Nachhaltiges zu erarbeiten, war für mich der hauptsächliche Anlass, dieses Thema zu wählen.
- Welche interessanten Hinweise und Erkenntnisse bietet die Arbeit für Fachkollegen?
Hier kommt nun zum Tragen, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zum Zeitpunkt der Erstellung meiner Hausarbeit nur in Form eines Gesetzentwurfs vorgelegen hat. Zwischenzeitlich ist das neue Gesetz in Kraft getreten und viele Dinge, die ich in der Arbeit nur oberflächlich beschrieben habe, sind nun deutlich und klar vorgegeben. Viele Inhalte der Arbeit wären nun an das Gesetz anzupassen, einige der aufgezeigten Wege und Möglichkeiten haben sich durch das nun vorliegende Gesetz verändert.
Zum damaligen Zeitpunkt bot die Arbeit nur eine mögliche Perspektive. Sie diente als Vorlage zur Umsetzung einer Idee. In vielen Gesprächen mit einem Experten auf diesem Gebiet, u.a. ein Fachbuchautor aus der Branche, dessen Werke weite Teile meiner Hausarbeit geprägt haben, wurden Bereiche dieser Idee aufgegriffen. Hieraus entstanden Konzepte und Projekte, die in naher Zukunft in einer bundesweit tätigen Interessenvertretung umgesetzt werden können. Es wird demnach tatsächlich so sein, dass die Betreiber und Inhaber von ambulanten Pflegediensten ihr Leistungsangebot erweitern und dadurch ihre Chancen für die Zukunft sichern.
- Konnten Sie Ergebnisse beruflich anwenden, umsetzen?
Tatsächlich kann ich einige Ergebnisse beruflich anwenden. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass ich zur Erstellung der Hausarbeit quasi gezwungen war, mich mit dem Gesetzesentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz intensiv auseinander zu setzen, Fachbücher zu lesen, Recherchen anzustellen, die mir nicht nur meine Fragen beantworteten, sondern ein viel breiteres Wissen in diesem Bereich verschafft haben, einem Bereich, mit dem ich mich vor Erstellung der Hausarbeit in dieser Intensität nicht beschäftigt habe, dienen noch immer dazu, die Ergebnisse beruflich anzuwenden und umzusetzen.
Ein wesentlicher Bestandteil meines heutigen Aufgabengebietes umfasst den Bereich der Innovation. Die geforderte Innovation beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf eine innerbetriebliche Tätigkeit, sondern vielmehr auf die Aufgaben, die sich für den Verband als Interessenvertretung stellen. Als Bundesverband sind wir meines Erachtens neben einer bundes- und landespolitischen Interessenvertretung gefordert, unseren Mitgliedern Wege in die Zukunft zu weisen, Chancen und Risiken aufzuzeigen und ihnen zu jeder Zeit mit umfassendem Wissen und praktischen Erfahrungen zur Seite zu stehen.
Etwas, was durch die Erstellung der Hausarbeit entstanden ist, ist das Interesse, sich intensiv mit verschiedenen berufsspezifischen Themen auseinander zu setzen, um daraus zukunftsweisende Konzepte zu entwickeln. Auch dies ist ein Ergebnis, das ich beruflich anwenden und umsetzen kann, darf und möchte.
- Alle Antworten einblenden
Pflegefachkräfte erlangen mit dieser Weiterbildung die Eignung, im Rahmen der Pflegeversicherung als verantwortliche Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege sowie in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig zu werden (s. § 71 Abs. 3 SGB XI). Website des Gesetzgebers
Fortbildungspunkte
Registrierung beruflich Pflegender
Durch die Teilnahme an den Weiterbildungen der TÜV Rheinland Akademie erwerben Sie Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender:
- 40 Fortbildungspunkte: Pflegedienstleiter (TÜV)
- 40 Fortbildungspunkte: Leiter ambulante Pflegedienste (TÜV)
- 40 Fortbildungspunkte: Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege (IHK)
Mit der Registrierung beruflich Pflegender können sich professionell Pflegende erstmals bei einer unabhängigen Registrierungsstelle zentral erfassen lassen.
Nutzen Sie die Registrierung als Qualitätsprädikat, das Sie für Ihre berufliche Weiterentwicklung effektiv einsetzen können. Und tragen Sie dazu bei, dass die Notwendigkeit einer nachweislichen Fachexpertise und Qualifikation auch vom Gesetzgeber künftig entsprechend anerkannt wird.
Weitere Informationen
Deutschlandweit jährlich bis zu 8 Lehrgänge
Wir bilden im Rahmen eines zentralen, länderübergreifenden Weiterbildungskonzepts mit standardisierter Abschlussprüfung durch die unabhängige Personalzertifizierungsstelle PersCert TÜV bereits seit 1996 erfolgreich aus.
