TÜV Rheinland Prüfstelle Euskirchen

Vom 01.03.2012 bis 04.08.2012 haben wir jeden Samstag geöffnet! Ausgenommen ist der Ostersamstag (07.04.2012).Eintragungen und Vollabnahmen samstags nur nach Absprache!


Roitzheimer Str. 55
53879 Euskirchen
Tel: 02251 98040

Standort in Google anzeigen

Routenplanung

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:30
13:00 - 16:30
Dienstag 07:30 - 12:30
13:00 - 16:30
Mittwoch 07:30 - 12:30
13:00 - 16:30
Donnerstag 07:30 - 12:30
13:00 - 18:00
Freitag 07:30 - 12:30
13:00 - 16:00
Samstag 08:00 - 12:00

Webcam

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Kampagnen

Proficheck

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Proficheck für Fahranfänger - Erst prüfen, dann kaufen.

Frei ab 15!

Frei ab 15!

Wer bei uns trotz vorheriger Terminvereinbarung länger als 15 Minuten wartet, bekommt für die Hauptuntersuchung sein Geld zurück.

Veranstaltungen

Downloads

Diese Services bieten wir Ihnen an

EG/ECE-Übereinstimmungsbescheinigungen für Export
Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen)
UVV Ladebordwand
UVV an Fahrzeugen
Gutachten für Brauchtumsfahrzeuge
Proficheck
Gebrauchtwagen-Check
Gasprüfung für gasbetriebene Fahrzeuge
Gasprüfung für Wohnwagen & Wohnmobile
Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge
Vollgutachten (nach §13 FGV)
Vollgutachten (nach §21 StVZO)
Fahrzeugänderungen (nach §19 StVZO)
Hauptuntersuchung mit Prüfung des Abgasverhaltens

Kampagnen

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu unseren Kampagnen an der TÜV Rheinland-Prüfstelle.

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Proficheck

Das erste eigene Auto! Machen Sie Ihre Probefahrt zu TÜV Rheinland. Unsere Experten untersuchen das Auto, das Sie gerne kaufen möchten und prüfen, ob es wirklich sicher ist. Mit unserem Profi-Check gewinnen Sie als Fahranfänger das Plus an Sicherheit, denn technische Mängel an älteren Autos zählen zu den häufigsten Unfallursachen. Kostenlos – wenn Sie Ihre Führerscheinprüfung bei uns gemacht haben Wenn Sie Ihre Fahrprüfung bei einem unserer Prüfer von TÜV Rheinland ablegen, erhalten Sie einen Gutschein für den Profi-Check. Und wir untersuchen Ihren Wagen – für Null Cent!


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Frei ab 15!

Wer bei uns länger als 15 Minuten wartet, bekommt für die Hauptuntersuchung sein Geld zurück. (Gilt nur bei vorheriger Terminvereinbarung). Terminvereinbarung unter www.tuv.com/termin


Veranstaltungen

Hier finden Sie die aktuellen Veranstaltungen an der TÜV Rheinland-Prüfstelle.

Wann muss ich zur nächsten HU / AU?

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) finden Sie am schnellsten in Ihrem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Oder Sie werfen einen Blick auf das hintere Fahrzeug-Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat.

Ist Ihr Fahrzeug abgemeldet, können Sie den Termin in der Abmeldebescheinigung oder dem letzten HU-Untersuchungsbericht ersehen. Haben Sie bereits die neuen EU-Fahrzeugpapiere, ist der HU-Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird, vermerkt.

Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?

  1. Den Fahrzeugschein bzw. bei neueren Wagen die Zulassungsbescheinigung Teil I.
  2. Falls Ihr Fahrzeug getuned oder baulich verändert ist, brauchen Sie die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie z.B. Sonderfelgen oder Tieferlegungsfedern. Sind diese Änderungen im Fahrzeugschein eingetragen, brauchen Sie nur den Fahrzeugschein.

Prüftermin verpasst?

Ihre HU/AU ist bereits fällig gewesen und Sie haben noch keine neue Prüf-Plakette. Was tun?

Haben Sie den Termin für die HU überschritten, kann bei einer Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges durch die Polizei ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Bei der Prüfung Ihres Fahrzeuges durch unsere Mitarbeiter wird natürlich kein Verwarnungsgeld fällig.

Verwarnungsgelder, die von der Polizei erhoben werden können.

Die Verwarnungsgelder für die Überschreitung des HU-Termins

  • Zwei bis vier Monate überschritten: 15 €
  • Vier bis acht Monate überschritten: 25 €
  • Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg

Verlängert sich durch die Überschreitung die Gültigkeit der neuen Prüf-Plakette?

Nein. Seit dem 1.12.1999 ist eine Fristverlängerung für die Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas durch Hinausschieben nicht mehr möglich. War Ihre HU im März fällig und Sie führen das Fahrzeug erst im Mai vor, gilt die neue Frist bis zur nächsten Prüfung nur noch 22 Monate, nämlich wieder bis März des übernächsten Jahres (Im Saarland gilt diese Regelung zur Zeit noch nicht).

Mein Fahrzeug hat Mängel.

Sie müssen die Mängel beseitigen lassen. Leider müssen Sie dann nochmals innerhalb eines Monats zu einer unserer TÜV Rheinland-Prüfstellen und das Fahrzeug ein zweites Mal vorführen. Überprüfen Sie deshalb Ihr Fahrzeug vor der HU anhand unserer Checklisten.

Mein Fahrzeug muss zur Nachuntersuchung. Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Nachuntersuchung brauchen Sie den Untersuchungsbericht, den Sie bei der ersten Prüfung, die Ihr Fahrzeug nicht bestanden hat, erhalten haben sowie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Wohin mit dem Untersuchungsbericht?

Als Fahrzeughalter müssen Sie den HU-Untersuchungsbericht mindestens 2 Jahre aufheben. Die einfachste Lösung: Bewahren Sie den Bericht zusammen mit Ihren Fahrzeugpapieren auf!

Untersuchungsbericht verloren. Was tun?

Ist die letzte HU weniger als zwei Jahre her, brauchen Sie einen Ersatzbericht. Bei unseren TÜV-Rheinland-Prüfstellen bekommen Sie - für eine Bearbeitungsgebühr - eine Zweitschrift.