Schaden- und Wertgutachten
Gutachterleistungen - Unsere Sachverständigen übernehmen für Sie:
- Haftpflichtschadengutachten zur Beweissicherung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Voll- und Teilkaskoschadengutachten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen als solide Basis für die Schadenregulierung
- Wertgutachten zur Ermittlung des aktuellen Wertes unter Berücksichtigung aller Einzelheiten
- Oldtimergutachten
- Schloss- und Schlüsselgutachten
- Unfallanalytische Gutachten
- Gerichts- und Polizeigutachten
- Rücknahmegutachten für Leasing- und Mietfahrzeuge auf der Grundlage des TÜV-Rheinland-Kriterienkatalogs mit auf den Auftraggeber abgestimmten Inhalten
- Gebrauchtwagengutachten zur detaillierten Darstellung des Untersuchungsergebnisses bezogen auf den Kundenauftrag
- Reparaturkostenkalkulation zur Ermittlung der Reparaturkosten bei Fahrzeugschäden
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit Schaden- und Wertgutachten von TÜV Rheinland
- gewährleisten Sie eine zuverlässige Beweissicherung zum Nachweis der Schadenhöhe und ein glaubwürdiges Zeugnis für Verhandlungspartner.
- steigern Sie den Wert ihrer Aussage durch ein neutrales und objektives Schadengutachten.
- gewinnen Sie Rechtssicherheit und stellen die Weichen für eine schnelle Schadensregulierung.
- profitieren Sie von unserem bundesweiten, flächendeckenden Netz und der sofortigen Verfügbarkeit Ihres Gutachtens durch unseren Online-Versand.
- vertrauen Sie einem qualifizierten, neutralen und unabhängigen Gutachter.
- schaffen Sie eine sichere Bewertungsbasis durch überregionalen Datenaustausch.
- entsprechen Sie mit einem einheitlich erstellten Gutachten den Richtlinien des unabhängigen Instituts für Sachverständigenwesen, IfS.
Schnelle Schadenregulierung durch präzise Gutachten
Ob Blech- oder Totalschaden – als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Unsere Experten sichern alle Beweise, die für die Schadenregulierung relevant sind und unterstützen Sie, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie ermitteln die Reparaturkosten und den Fahrzeugwert nach dem Unfall.
Haftpflichtschadengutachten
Sie tragen keine Schuld an dem Unfall? Dann handelt es sich um einen so genannten Haftpflichtschaden. In diesem Fall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt Ihr Unfallgegner, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug voraussichtlich über 750 Euro liegt.
Wenn Sie sich bei der Höhe des Schadens nicht sicher sind, fragen Sie unsere Gutachter. Für Schäden unter 750 Euro erstellen wir – schnell und unkompliziert – eine Reparaturkostenkalkulation.
Kaskogutachten
Mit einem Kaskogutachten können Sie Schäden bei Ihrer Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben und Ihr Fahrzeug Kasko versichert ist. Oder bei Diebstahl, Hagel-, Sturm und Wildschäden, die durch Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt sind.
Ihre Vorteile:
- Unsere unabhängigen Sachverständigen sagen Ihnen, ob Sie ein Gutachten brauchen und wer die Kosten übernimmt.
- Wir ermitteln für Sie die voraussichtlichen Reparaturarbeiten, -kosten und -dauer.
- Wir untersuchen, ob eine Reparatur technisch und wirtschaftlich möglich ist – auch wenn die Kosten höher sind als der Fahrzeugwert.
- Wir berechnen den Fahrzeugwert – vor und nach dem Unfall und die Höhe der Wertminderung sowie den Erstattungsbetrag, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.
Schloss- und Schlüsselgutachten
In einem Schloss- und Schlüsselgutachten werden diese Punkte auf Manipulationen und Beschädigungen untersucht
- Fahrzeug-Außenhaut und Schließzylinder
- Zentralverriegelung und Alarmanlage
- Wegfahrsperre
- Zündschlosszylinder
- Lenksperreinrichtung
Unsere Experten stehen Ihnen auch bei Einbrüchen in Häuser oder Tresoraufbrüchen zur Seite.
Unfallanalytische Gutachten
Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten Ihnen
- die Aufnahme von Unfallhergängen
- die Analyse von Verkehrsunfällen
- Bemerkbarkeits-Untersuchungen von Kleinkollisionen
- Vermeidbarkeitsberechnungen
- Verletzungszuordnungen
Gerichts- und Polizeigutachten
Gerichtsgutachten
In Straf- und Bußgeldverfahren unterstützen unsere Sachverständigen die Gerichte bei der Beurteilung komplizierter technischer Sachverhalte. Diese Gutachten werden im Ermittlungsverfahren direkt durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei in Auftrag gegeben.
Polizeigutachten
Von der Polizei beauftragt, rekonstruieren unsere Mitarbeiter Schwerst-Unfälle. Vor Ort sichern die Sachverständigen Spuren, vermessen die Unfallstelle und überprüfen die beteiligten Fahrzeuge.
Wertgutachten – das Gutachten für alle Fälle
In diesen Fällen können Ihnen unsere Sachverständigen mit einem Wertgutachten weiterhelfen:
- im Schadensfall bei Haftpflichtschaden, Voll- und Teilkaskoschaden, Unfallrekonstruktionen zur Abrechnung mit den Versicherungen,
- zur Feststellung des Fahrzeugwertes beim Fahrzeugverkauf,
- zur Abrechnung nach Rückgabe des Fahrzeugs als Leasingnehmer an den Leasinggeber,
- nach Aussteuerung des Mietwagens, bei Insolvenzen, bei unterbrochenen Verträgen,
- zur Feststellung des aktuellen Marktwertes oder Wiederbeschaffungswertes,
- zur Beweissicherung oder
- zur Versicherungseinstufung.
Schlossgutachten und Schlüsselgutachten
Ein gestohlenes Fahrzeug wird gefunden. Aber es gibt keine Anzeichen, dass der Wagen unberechtigt genutzt oder geöffnet wurde. In diesen Fällen klärt ein unabhängiges Gutachten von TÜV Rheinland die Ursachen. Ein so genanntes Schloss- und Schlüsselgutachten zeigt auf, wie die Täter vorgegangen sind.
Prüfungen für Gebäude und Objekte
Nutzen Sie unsere Erfahrungen in der Analyse von Spuren und bei der Sicherheitsprüfung von Schließanlagen aller Art. Unsere Experten stehen Ihnen mit Ihrem Know-how auch bei Einbrüchen in Häuser oder Tresoraufbrüchen zur Seite.
Unfallanalytische Gutachten
Profitieren Sie von unserem guten Ruf als neutrale Sachverständige. Unsere Experten rekonstruieren Verkehrsunfälle – als unabhängige Grundlage für juristische Entscheidungen. Unser schneller Zugriff auf fachübergreifendes Know-how garantiert eine flexible und schnelle Auftragsabwicklung.
Gerichtsgutachten und Polizeigutachten
Unsere Sachverständigen erstellen Gutachten auf der Grundlage der Zivilprozessordnung § 404 ZPO (Gerichtsgutachten) und der Strafprozessordnung § 73 StPO (Polizeigutachten). Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir für Staatsanwaltschaft und Polizei unabhängige Gutachten.
Unsere Spezialisten erstellen auch Gutachten für
- Nutzfahrzeuge, Sonderaufbauten, Omnibus
- Caravans und Wohnmobile
- Zweiräder
- Aggregatschäden an Motor, Getriebe oder Achse
- Fahrzeugelektronik, Klimatechnik, Sicherheitssysteme
- Landmaschinen, Baumaschinen
- Brandschadengutachten, Brandursachenermittlung
- Berge- und Abschleppschäden
- Schaustellerfahrzeuge
- Boote
Flyer zum Download
- Alles wird gut (PDF, 1.97 MB)
- Schlüsselgutachten (PDF, 1.34 MB)
Sie haben Fragen? Sie möchten ein Angebot? Dann füllen Sie unser Kontakt- oder Angebotsformular aus.

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