Gasanlagen in Fahrzeugen
Sicher fahren mit Gas
Angesichts steigender Benzinpreise setzen immer mehr Autofahrer auf Gas als Alternative. Ob auf Erdgas, auch CNG für Compressed Natural Gas oder auf Flüssiggas, LPG für Liquified Petroleum Gas – unsere Experten beraten Sie in allen Fragen rund um die Nachrüstung. wir übernehmen auch die notwendigen Prüfungen: nach dem Einbau und anschließend alle zwei Jahre.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit Gasanlagenprüfungen und Gassystemeinbauprüfungen durch TÜV Rheinland
- erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften.
- gewinnen Sie Sicherheit, dass Ihre Gasanlage richtig und sicher eingebaut wurde.
- tragen Sie dazu bei, die erhebliche Schadstoffbelastung der Umwelt durch Kraftfahrzeuge
zu senken.
Die Gassystem-Einbauprüfung, GSP
Direkt nach dem Einbau der Nachrüstanlage wird die GSP fällig. Sie können die GSP an allen
TÜV Rheinland-Prüfstellen ausführen lassen. Wir überprüfen die Zulässigkeit der Anlage, machen eine Sichtprüfung der einzelnen Bauteile, eine Funktionsprüfung der Anlage und eine Dichtheitsprüfung. Anschließend wird der Einbau in die Zulassungspapiere eingetragen. Die Gassystem-Einbauprüfung kostet 119 €.
Die regelmäßige Gasanlagenprüfung, GAP
Die GAP sorgt für Ihre Sicherheit. Wir überprüfen Ihre Gasanlage zeitgleich mit der Hauptuntersuchung oder Sie weisen die Prüfung durch eine Bescheinigung nach, die nicht älter als
12 Monate sein darf. Darüber hinaus wird eine zusätzliche GAP notwendig, wenn die Gasanlage repariert wurde sowie nach Unfällen oder Bränden. Bei der GAP prüfen wir
- ob alle Bauteile vorhanden sind und den Herstellerangaben entsprechen,
- testen die Funktionstüchtigkeit und
- die Dichtheit aller Bauteile.
Für 23,80 € führen wir die GAP im Rahmen der Hauptuntersuchung an Ihrer nächstgelegen
TÜV Rheinland-Prüfstelle durch. Ohne Hauptuntersuchung kostet die Gasanlagenprüfung 30,90 €.
Was ist vor der Umrüstung zu beachten?
Um Ihr Fahrzeug mit Gasantrieb in Deutschland zulassen zu können, brauchen Sie für die Gasanlage Ihres Wagens
- eine Genehmigung nach der ECE-Regelung oder
- eine Einzelbegutachtung durch einen Sachverständigen, der bestätigt, dass Ihrer Gasanlage der ECE-Norm entspricht.
Gasanlagen mit Genehmigung nach ECE-Regelung
Gibt es für die Gasanlage, die Sie nachrüsten möchten, eine Genehmigung nach ECE-Regelung
Nr. 115, die zu Ihrem Fahrzeugtyp passt? Dann müssen Sie mit Ihrem Wagen nach der Umrüstung zur Gas-Systemeinbau-Prüfung, der GSP. Unsere Mitarbeiter prüfen, ob die Gasanlage richtig und sicher eingebaut wurde. Im Anschluss erstellen sie eine GSP-Bescheinigung und einen Eintragungsvorschlag. Beide Dokumente legen Sie der Zulassungsstelle zur Änderung der Fahrzeugpapiere vor. Darüber hinaus erhalten Sie ein Genehmigungsschild nach ECE-R 115, das fest und gut sichtbar am Auto angebracht werden muss.
Gasanlagen ohne Genehmigung nach ECE-Regelung
Sie möchten Ihren Wagen umrüsten lassen und es gibt keine Gasanlage mit einer entsprechenden ECE-Regelung für Ihren Wagentyp? Dann können Sie auch eine Gasanlage, die im Einzelverfahren genehmigt wurde, einbauen lassen. Sie müssen allerdings in einem solchen Fall mit höheren Begutachtungskosten rechnen, da Ihr Auto durch einen Sachverständigen beurteilt werden muss. Diese einmalige Prüfung garantiert, dass Ihre neue Gasanlage das gleiche Sicherheitsniveau erfüllt wie eine Anlage mit ECE-Genehmigung. Dabei muss unser Sachverständiger auch darauf achten, dass Ihr Wagen die Abgasvorschriften einhält. Unsere Begutachtung umfasst darüber hinaus die GSP und das Gutachten für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle.
Übrigens…
Ist Ihr Wagen bereits serienmäßig mit einer Gasanlage ausgestattet, sind Ihre Fahrzeugdokumente bereits vollständig.

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