Zulassung für Osteuropa und Südosteuropa

Wareneinfuhr in die GUS-Länder, Serbien und Kroatien

Russland passt seine technischen Regelwerke zunehmend internationalen Standards an. Ähnlich wie in der Ukraine und in Weißrussland existieren jedoch noch für viele Produkte staatlich geregelte Zertifizierungssysteme. Wir bringen Sie in allen Zulassungsfragen auf den aktuellen Stand. Während die EU-Mitgliedsstaaten Ost- und Südosteuropas Ihre Bestimmungen harmonisiert haben, müssen Sie nach wie vor besondere Anforderungen in Serbien und Kroatien beachten. Im Rahmen von Kooperationen mit lokalen Zertifizierungsstellen vermitteln wir Ihnen die benötigten Länderzulassungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Unterstützung bei der Zulassung Ihrer Produkte durch TÜV Rheinland

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Konformitätsanforderungen in Russland

GOST R und registrierte Konformitätserklärung
In Russland gibt es für die Bereiche Produktsicherheit, Hygiene, Brandschutz, Betriebsgenehmigungen für Industrieanlagen und vieles andere eigene Behörden, Reglements und Zulassungsschemata. Unsere Experten ermitteln für Sie die erforderlichen Zulassungen. Die bekannteste und am weitesten verbreitete ist die GOST R-Zertifizierung, beziehungsweise das für immer mehr Produkte relevante System der registrierten Konformitätserklärung. Falls Ihr Produkt von dieser Regelung betroffen ist, müssen Sie das Zertifikat bzw. die Registrierung in jedem Fall vor der ersten Lieferung nach Russland einholen und dem russischen Zoll den Konformitätsnachweis vorlegen.

Medizinprodukte
Für Medizinprodukte gibt es in Russland ebenfalls spezielle Anforderungen. So muss für aktive Medizinprodukte der Nachweis erbracht werden, dass diese die entsprechenden russischen GOST-Normen für Sicherheit und Unbedenklichkeit erfüllen. Ausführliche Informationen zur Zulassung Ihres Medizinproduktes in Russland können Sie dem Bereich Medizinprodukte und -technik entnehmen.

Pflichtzulassung in der Ukraine
Analog zur russischen GOST R-Zertifizierung gibt es in der Ukraine das UkrSEPRO-System, das die Sicherheitsanforderungen an Produkte und deren Zertifizierung regelt. Dazu kommen Hygieneanforderungen des ukrainischen Gesundheitsministeriums für eine Reihe von Produkten – zum Beispiel aus dem Lebensmittel verarbeitenden Bereich. Relativ einfach ist der Erwerb des UkrSEPRO-Zertifikat für elektrische Produkte auf Basis eines CB-Berichts und der nachgewiesenen Fertigungsüberwachung durch TÜV Rheinland. Andere Produkte, wie einige Maschinenarten, prüfen ukrainische Experten selbst auf Konformität mit den nationalen Anforderungen. Falls keine Zertifizierung erforderlich ist, empfiehlt es sich, eine entsprechende Bestätigung von einer staatlichen Stelle einzuholen und den Zollpapieren beizufügen.

Weißrussland

Auch Weißrussland hat sein eigenes, staatlich geregeltes Zulassungssystem für die Produktsicherheit. Betroffene Waren müssen das STB-Zeichen als Nachweis für die Konformität mit weißrussischen Normen tragen. Nach Vorlage von Prüf- und Inspektionsbericht wird das Prüfzeichen von akkreditierten weißrussischen Stellen vergeben.

Serbien

Serbische Zertifizierungsstellen vergeben Prüfzeichen für elektrische Produkte, die Hochfrequenzstörungen, RFI verursachen können und deren Sicherheit als überprüfungspflichtig eingestuft wird, wie Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge oder Informationstechnologie. Auf Basis eines Abkommens mit der serbischen Prüfstelle Kvalitet können Prüfberichte des TÜV Rheinland als Grundlage für eine einfache Zertifizierung ohne weitere Prüfungen im Land verwendet werden.

Kroatien

Alle technischen Produkte mit Stromversorgung - Netzteil oder Batterien - benötigen die Zulassung einer akkreditierten Stelle in Kroatien, die ihre elektromagnetische Verträglichkeit, EMV belegt. Die Zulassung besteht aus einem Konformitätszertifikat und einer Konformitätserklärung hinsichtlich der EMV-Normen. Voraussetzung ist ein Prüfberichts eines akkreditierten Labors wie TÜV Rheinland über die Übereinstimmung mit den europäischen EN-Normen. Die Acceptance of Conformity, AoC wird auf den kroatischen Importeur ausgestellt und vereinfacht die Prozedur bei Marktüberwachungen. Für diese Zulassung muss der kroatischen Stelle ein CB-Prüfbericht vorgelegt werden.