CE-Kennzeichnung

Transparenz und Sicherheit auf Europas Märkten

Sichere, einwandfreie und hochwertige Waren auf allen europäischen Märkten: das ist das Ziel der CE-Kennzeichnung. Die Kennzeichnung dokumentiert, dass Waren – vom Spielzeug bis zur Baumaschine – den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Europäischen Union entsprechen. Unsere Experten prüfen Ihre Produkte nach der betreffenden EU-Regelung, wie der Richtlinie für Niederspannung oder Elektromagnetische Verträglichkeit. Mit einer CE-Konformitätserklärung ist für Ihre Produkte der Weg auf den europäischen Markt frei.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit den Produktprüfungen durch TÜV Rheinland und Ihrer CE-Kennzeichnung

  • halten Sie die geltenden EU-Richtlinien ein.
  • senken Sie Ihr Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
  • erhöhen Sie die Sicherheit und Qualität Ihrer Produkte.
  • profitieren Sie von kurzen Prüfzeiten und unserer langjährigen Erfahrung.

In vier Schritten zur CE-Kennzeichnung

Schritt 1:
Unsere Mitarbeiter stellen fest, unter welche Richtlinie Ihr Produkt fällt.

Schritt 2:
Wir führen das Konformitätsbewertungsverfahren und alle erforderlichen Prüfungen für Sie durch. Mit der Konformitätserklärung dokumentieren Sie, dass Ihr Produkt mit den gültigen Rechtsvorschriften, wie dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz oder dem Medizinproduktegesetz übereinstimmt.

Schritt 3:
Bei einigen als gefährlich eingestuften Produkten oder Maschinen muss eine „Benannte Stelle“, wie TÜV Rheinland, eingeschaltet werden.

Schritt 4:
Sie versehen Ihre Produkte mit der CE-Kennzeichnung.

CE-Richtlinien und CE-Zeichen

Die Abkürzung „CE“ bedeutet “Communauté Européenne”, der französische Begriff für „Europäische Gemeinschaft“. Er steht für EU-weite harmonisierte Vorschriften. Somit soll der europäische Warenverkehr vereinfacht werden.

Beispiele für Richtlinien

  • Niederspannungsrichtlinie für elektrische Betriebsmittel: 2006/95/EG
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte: 90/385/EWG
  • Druckgeräterichtlinie: 97/23/EG
  • einfache Druckbehälter: 87/404/EWG
  • Sicherheit von Spielzeug: 2009/48/EG
  • Bauprodukte: 89/106/EWG
  • Elektromagnetische Verträglichkeit – EMV-Richtlinie: 2004/108/EG
  • Persönliche Schutzausrüstungen –PSA: 89/686/EWG
  • Haushaltskühlgeräte und -gefriergeräte: 96/57/EG
  • Medizinprodukte: 90/385/EWG
  • Aufzüge: 95/16/EG
  • Maschinen: 2006/42/EG