CE-Kennzeichnung
Transparenz und Sicherheit auf Europas Märkten
Sichere, einwandfreie und hochwertige Waren auf allen europäischen Märkten: das ist das Ziel der CE-Kennzeichnung. Die Kennzeichnung dokumentiert, dass Waren – vom Spielzeug bis zur Baumaschine – den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Europäischen Union entsprechen. Unsere Experten prüfen Ihre Produkte nach der betreffenden EU-Regelung, wie der Richtlinie für Niederspannung oder Elektromagnetische Verträglichkeit. Mit einer CE-Konformitätserklärung ist für Ihre Produkte der Weg auf den europäischen Markt frei.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit den Produktprüfungen durch TÜV Rheinland und Ihrer CE-Kennzeichnung
- halten Sie die geltenden EU-Richtlinien ein.
- senken Sie Ihr Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
- erhöhen Sie die Sicherheit und Qualität Ihrer Produkte.
- profitieren Sie von kurzen Prüfzeiten und unserer langjährigen Erfahrung.
In vier Schritten zur CE-Kennzeichnung
Schritt 1:
Unsere Mitarbeiter stellen fest, unter welche Richtlinie Ihr Produkt fällt.
Schritt 2:
Wir führen das Konformitätsbewertungsverfahren und alle erforderlichen Prüfungen für Sie durch. Mit der Konformitätserklärung dokumentieren Sie, dass Ihr Produkt mit den gültigen Rechtsvorschriften, wie dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz oder dem Medizinproduktegesetz übereinstimmt.
Schritt 3:
Bei einigen als gefährlich eingestuften Produkten oder Maschinen muss eine „Benannte Stelle“, wie TÜV Rheinland, eingeschaltet werden.
Schritt 4:
Sie versehen Ihre Produkte mit der CE-Kennzeichnung.
CE-Richtlinien und CE-Zeichen
Die Abkürzung „CE“ bedeutet “Communauté Européenne”, der französische Begriff für „Europäische Gemeinschaft“. Er steht für EU-weite harmonisierte Vorschriften. Somit soll der europäische Warenverkehr vereinfacht werden.
Beispiele für Richtlinien
- Niederspannungsrichtlinie für elektrische Betriebsmittel: 2006/95/EG
- Aktive implantierbare medizinische Geräte: 90/385/EWG
- Druckgeräterichtlinie: 97/23/EG
- einfache Druckbehälter: 87/404/EWG
- Sicherheit von Spielzeug: 2009/48/EG
- Bauprodukte: 89/106/EWG
- Elektromagnetische Verträglichkeit – EMV-Richtlinie: 2004/108/EG
- Persönliche Schutzausrüstungen –PSA: 89/686/EWG
- Haushaltskühlgeräte und -gefriergeräte: 96/57/EG
- Medizinprodukte: 90/385/EWG
- Aufzüge: 95/16/EG
- Maschinen: 2006/42/EG

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