Sicherheitstechnische Prüfungen der Medizintechnik (BGV A3)

Geräteprüfung für Medizinprodukte

Vom EKG über Untersuchungsliegen und Patientenlifter bis zum Ultraschallgerät – wir ermitteln den Ist-Zustand Ihrer Medizintechnik. Unsere Experten führen die gesetzlichen Prüfungen zur Anwender- und Patientensicherheit durch – vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach Reparaturen. Dabei identifizieren sie bestehende und sich ankündigende Mängel der Gerätesicherheit und reduzieren die Unfall- und Brandgefahr für Personal und Patienten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner für die Sicherheitsprüfung der Medizintechnik

  • gewährleisten Sie präzise Diagnostik, Funktionalität und den qualitativen Einsatz Ihrer Medizintechnik für Patienten.
  • erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten, gewinnen Rechtssicherheit und erhalten Ihren Versicherungsschutz gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
  • etablieren Sie ein intelligentes Prüffristenmanagement, das Prüfkosten und Zeitaufwände reduziert.
  • verpassen Sie nie wieder einen Prüftermin.
  • können Sie gezielt Reparaturen beauftragen.
  • erhalten Sie Service aus einer Hand. Wir schnüren Ihr individuelles Sicherheitspaket mit weiteren Prüfdienstleistungen, wie z. B. Messtechnische und Sicherheitstechnische Kontrollen, MTK und STK.
  • unterstützt Sie ein bundesweit flächendeckender und kundennaher Dienstleister.
  • sparen Sie Zeit bei der medizintechnischen Verwaltung, da wir die Prüfdaten in Ihre Gerätebewirtschaftungssoftware importieren können.

Unser Leistungsspektrum

Unsere Sachverständigen prüfen Ihre Medizintechnik vor Ort – nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Wir übernehmen:

  • Sichtprüfung, elektrische Prüfung, Funktionsprüfung
  • Kennzeichnung des geprüften Medizingerätes mit einer individuellen Barcode-Prüfplakette
  • Abschlussgespräch, Auswertung, Hinweis auf sicherheitserhebliche Mängel
  • Prüffristenmanagement
  • Dokumentation der Ergebnisse mit Prüfberichten und Statistikblättern
  • Prüfdatenimport und Stammdatenabgleich in der Gerätebewirtschaftungssoftware

Die gesetzlichen Grundlagen

  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 (alt: VBG 4)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN EN 62353
  • Regularien und Anweisungen der Obersten Landesbehörden und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM

Gerätebeispiele

  • EKG
  • Absauggeräte
  • Untersuchungsleuchten
  • Ultraschall-Geräte
  • Laborgeräte
  • Untersuchungsliegen
  • Kranken- und Pflegebetten
  • Patientenlifter
  • Hub-Badewannen
  • Röntgengeräte
  • Sehtestgeräte