Spielzeug
Kindgerecht, sicher und schadstofffrei
Eltern möchten, dass ihre Kinder unbeschwert spielen können. Deshalb wünschen sie sicheres Spielzeug. Wir führen die Prüfung und Zertifizierung von Spielwaren nach der Richtlinie 2009/48/EG „Sicherheit von Spielzeug“ und den europäisch harmonisierten Normen wie beispielsweise
EN 71, EN 62115 durch. Vom Teddybär bis zur Modell-Eisenbahn. Die "Spielzeug-Richtlinie" betrifft alle Erzeugnisse, die zum Spielen für Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren bestimmt sind.
In Verbindung mit der Zertifizierung Ihres Produktes kann ein TÜV Rheinland GS-Zeichen vergeben werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit den international anerkannten Prüfungen durch TÜV Rheinland
- erfüllen Sie die Vorgaben der "Spielzeug-Richtlinie".
- steigern Sie das Vertrauen in die Qualität und Unbedenklichkeit Ihrer geprüften Spielwaren.
- schützen Sie Kinder vor schadstoffbelastetem und unsicherem Spielzeug.
- senken Sie Ihr Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
- bieten Sie Ihren Kunden bei der Produktauswahl eine wichtige Entscheidungshilfe.
- verbessern Sie mit unseren neutralen Prüfzeichen Ihre Markposition.
Prüfungen
Unsere Experten bieten Ihnen folgenden Service:
- Prüfung und Bewertung von Spielzeug gemäß der Richtlinie 2009/48/EG und nach europäischen und internationalen Standards wie beispielsweise EN 71, EN 62115, ASTM F 963, Consumer Product Safety Improvement Act, CPSIA
- Mechanische, chemische, elektrische, chemische Prüfungen: Untersuchungen auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und ähnliche Prüfungen
- Zertifizierungen der Produkte und kompletter Produktgruppen mit TÜV Rheinland-Zeichen wie beispielsweise GS, LGA Tested oder TÜV Proof
- Seminare als Informations-Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort oder in unserem Hause
Was verbirgt sich hinter der "Spielzeug-Richtlinie"?
Die europäische Richtlinie 2009/48/EG „Sicherheit von Spielzeug“ gilt für das Inverkehrbringen von Spielzeug in der Europäischen Gemeinschaft oder anderen Drittstaaten, die ebenfalls die
EU-Gesetzgebung anwenden. Sie betrifft Hersteller wie auch Importeure von Spielzeug.
In dieser EU-Richtlinie sind die Sicherheitsanforderungen festgelegt, die verhindern sollen, dass bei einem "bestimmungsgemäßen" oder vorherzusehenden Gebrauch unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern die Sicherheit und Gesundheit der Kinder oder Dritter gefährdet wird.
Produktbeispiele
- Stofftiere: Teddybären, Plüschtiere
- Puppen
- Spielzeugautos
- Plastikspielzeug: Plastikbausteine
- Babyspielzeug
- Kugelbahn
- Elektronische Modell-Eisenbahn
- Holzspielzeug: Holzklötze, Holz-Eisenbahn
- Elektronikspielzeug
- Musikspielzeug: Rasseln, Trommeln, Tröten, Xylophone
- Kaufladen
- Puppenherd
Europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Die überarbeitete Spielzeugrichtlinie ist in Kraft getreten. Stellt sich nun die Frage, was bedeutet das für Sie?
Wichtige inhaltliche Änderungen wurden u. a. vorgenommen bei:
- der Nachweispflicht der Konformität:
Hersteller müssen beispielsweise im Rahmen der Konformitätsbewertung auch eine Sicherheitsbewertung des Spielzeuges durchführen und diese dokumentieren. Diese Analyse umfasst die mechanischen, physikalischen, chemischen und elektrischen Entflammbarkeits-, Hygiene- und Radioaktivitätsgefahren. - den Angaben auf dem Produkt:
- Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler?
- Vollständige, aktuelle Adresse - der Kennzeichnung zur Identifikation des Spielzeugs.
Gut informiert.
Egal ob Hersteller, Importeur, Händler oder Bevollmächtigter in der EU, die Spiel-zeug-Experten vom TÜV Rheinland unterstützen ihre Kunden weltweit mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen, von der Prüfung bis hin zur Schulung von Personal und Zertifizierung von Produkten und Produktionsverfahren.

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