Sicherheitsprüfungen

Gesetzliche Anforderungen und Kundenansprüche im Griff

Von technischen Anlagen über Investitionsgüter bis zu Haushaltsgeräten und Spielzeug – wir übernehmen die Sicherheitsprüfung Ihrer Produkte. Als gesetzliche Zulassungsvoraussetzung oder freiwillige Prüfung nach individuellen Kriterien. Fragen Sie unsere Experten. Gerne begleiten wir Sie schon in frühen Phasen der Produktentwicklung. So verkürzen Sie die Zeit bis zum Markteintritt und reduzieren Ihre Entwicklungskosten. Darüber hinaus können Sie kostenfrei die Qualität Ihrer Produkte auf unserer Internetplattform TUVdotCOM dokumentieren – leicht zu finden über Ihre eigene Identifikationsnummer.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit mechanischen, chemischen oder elektrischen Sicherheitsprüfungen durch TÜV Rheinland

  • stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den jeweiligen Normen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sichern so Ihren Markteintritt.
  • senken Sie Ihr Haftungsrisiko.
  • können unseren neutralen Prüfzeichen gezielt für Marketing nutzen.
  • geben Sie Ihren Kunden eine wertvolle Entscheidungshilfe.
  • verkürzen Sie Entwicklungszeiten und reduzieren die damit verbundenen Kosten.

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Bundestag beschließt das neugefasste "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" - das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Am 23. September 2011 hat der Deutsche Bundestag eine Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) beschlossen. Aus dem bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wird nun das Produktsicherheitsgesetz. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt und es wurde am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft.

Ein Ziel des neuen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) ist, konkurrierende Regelungen, die sich aus Nebeneinandertreten von GPSG und der EG-Verordnung 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung ergeben, zu bereinigen

Außerdem wird durch die Schaffung des ProdSG eine Anpassung des GPSG an die EG-Verordnung 765/2008 erlangt. Es liegt ein in großen Teilen neu formuliertes Gesetz mit geänderten Begrifflichkeiten vor, die Anforderungen an die Hersteller bleiben jedoch weitgehend unverändert.

Das ProdSG gilt für fast alle Produktarten und nimmt nur Sonderbereiche wie z. B. Medizinprodukte und Lebensmittel aus. Es setzt eine Reihe europäischer CE-Richtlinien in nationales Recht um und regelt neben diesem harmonisierten Bereich auch die Sicherheit der Produkte, für die es keine europäische Harmonisierungsrichtlinie gibt. Es enthält eine Ausweitung auf Bauteile oder Baugruppen, die an gewerbliche Abnehmer zur Weiterverarbeitung gegeben werden.

Wesentliche Pflichten der Hersteller/Einführer und des Handels sind:

  • die Prüfung, dass hergestellte verwendungsfertige Produkte mit dem Baumuster übereinstimmen,
  • die Prüfung, ob eine Verwendung des GS-Zeichen möglich ist und ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, § 22 Abs. 2, 5 ProdSG,
  • die Prüfung durch den Einführer vor dem Inverkehrbringen, ob für das Produkt, das ein GS-Zeichen trägt, auch ein entsprechendes Zertifikat vorliegt.

Weitergehende Pflichten der Hersteller/Importeure und des Handels für Produkte, die europäischen Richtlinien unterliegen, werden in den ProdSG-Verordnungen geregelt.

Neue Bußgeldtatbestände wurden im Produktsicherheitsgesetz festgelegt z. B. für, fehlende Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache und fehlende Angaben oder Kennzeichnungen auf Verbraucherprodukten. Der Bußgeldrahmen wurde erhöht, um eine Abschreckung gegen Missbräuche zu erhöhen und nachhaltigere Wirksamkeit zu erreichen. Bei Nichteinhaltung kann eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro, in bestimmten Fällen z. B. der Verwendung eines GS-Zeichens ohne das ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, bis 100.000 Euro verhängt werden.

Die Strafvorschriften wurden ebenfalls erweitert, z. B. die beharrliche und wiederholte vorsätzliche Verwendung des GS-Zeichens oder Werbung ohne entsprechendes GS-Zertifikat. Hier sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.

Informationsveranstaltung zum neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Gerne geben wir Ihnen darüber hinaus auch persönlich weitere allgemeine Informationen zum neuen Produktsicherheitsgesetz. Besuchen Sie hierzu einfach eine unserer Informationsveranstaltungen:

Datum: 19. Dezember 2011 oder 17. Januar 2012

Uhrzeit: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Ort: TÜV Rheinland, Am Grauen Stein, 51105 Köln

Raum: Westfalen (19. Dezember 2011), Raum: Rheinland A+B (17. Januar 2012),

Preis: 95 Euro zzgl. MwSt. 95 Euro zzgl. MwSt

Bitte melden Sie sich mit unserem Anmeldeformular (PDF, 17 KB) bei uns an.