REACH

Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien

Das REACH-System, Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip "no data, no market“ dürfen Unternehmen nur chemische Stoffe mit eigener Registrierungsnummer auf den Markt bringen oder verwenden. Wir beraten Hersteller, Händler und Importeure bei allen Fragen zu den Anforderungen dieser Richtlinie. Als EU-Verordnung besitzt REACH übrigens in allen Mitgliedstaaten uneingeschränkt Gültigkeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit den Dienstleistungen der REACH-Experten von TÜV Rheinland

  • senken Sie Ihr Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
  • gewinnen Sie Wettbewerbsvorteile durch ein neutrales Prüfzeichen.
  • bieten Sie Ihren Kunden bei der Produktauswahl eine wichtige Entscheidungshilfe.
  • stärken Sie das Vertrauen in die Qualität und Unbedenklichkeit Ihrer Chemikalien.

Unsere Prüfungen

  • Betroffenheitsanalyse
  • Schulung
  • Risikoanalyse, u. a. auf das Risiko von SVHC-Stoffen
  • Konformitätsbeurteilung
  • Chemische Analytik auf SVHC- und alle anderen Stoffe
  • Zertifizierung

Gesetzliche Neuerungen

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen haben seit der Veröffentlichung der ersten Liste von SVHC-Stoffen (seit dem 28.10.2008) neue, zusätzliche Pflichten. Falls die gelisteten Stoffe zu mehr als 0,1% im Erzeugnis enthalten sind, ist nach § 33, Abs. 1 der REACH-Verordnung der Handelspartner in der Lieferkette darüber zu informieren. Ist der Abnehmer ein Endverbraucher, ist diesem die Information spätestens 40 Tage nach Eingang der Anfrage kostenfrei zur Verfügung zu stellen (§ 33, Abs. 2).

Unsere Prüfgrundlagen

  • EG-Verordnung Nr. 1907/2006, auch REACH-Verordnung
  • EU-Chemikalienverordnung