Prüfungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (RoHS)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Die europäischen Richtlinien RoHS, Restriction of the use of certain Hazardous Substances, und WEEE, Waste Electrical and Electronic Equipment, wurden im Elektro- und Elektronikgerätegesetz in deutsches Recht umgesetzt. Ziel: Die Begrenzung umweltschädlicher Substanzen angesichts der stetig steigenden Elektroabfallprodukte. Das Gesetz definiert Schadstoffgrenzen für verschiedene Substanzen, wie beispielsweise Blei oder Cadmium. Wir von TÜV Rheinland unterstützen Sie als Hersteller oder Importeur durch zuverlässige und preiswerte Routineprüfungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit Schadstoffprüfungen nach RoHS durch die Experten von TÜV Rheinland

  • erbringen Sie für Ihre Produkte den Konformitätsnachweis nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
  • verbessern Sie durch geprüfte Qualität Ihre Marktchancen.
  • erhalten Sie Service aus einer Hand.

Die Schadstoffprüfung

Unsere Sachverständigen prüfen Ihre Produkte und Werkstoffe in einer Kombination von RoHS-Screening durch Röntgenfluoreszenz und Referenzmethoden zur exakten Gehaltsbestimmung.

Grenzwerte im Überblick

Die Höchstgrenzen, die RoHS definiert, gelten für jeden einzelnen homogenen Werkstoff in einem Produkt. Diese Schadstoffgehalte dürfen nicht überschritten werden:

  • Blei 0,1 %
  • Cadmium 0,01 %
  • Quecksilber 0,1 %
  • Chrom-VI 0,1 %
  • Polybromierte Biphenyle PBB 0,1 %
  • Polybromierte Diphenylether PBDE 0,1 %

Kurzgutachten für Ausnahmegenehmigungen

Das Gesetz enthält bereits mehrere Ausnahmeregelungen für einzelne Produktgruppen und bestimmte Verwendungen der Materialien und Komponenten. Darüber hinaus gibt es auf EU-Ebene weitere Ausnahmeregelungen. Durch Kurzgutachten klären wir für Sie, ob aus technischer Sicht Ausnahmeregelungen für Ihr Produkt anwendbar sind.

Gesetzliche Grundlagen

  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG:
    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Restriction of the use of certain Hazardous Substances, RoHS
  • Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE