Kamera-Monitor-Systeme im Automotive-Bereich

Mit Sicherheit besser sehen

Ob Lkw, Traktor oder Bagger – Größe und energieeffizientes Design verlängern den toten Winkel. Kamera-Monitor-Systeme und andere Geräte für indirekte Sicht schaffen Abhilfe und vergrößern das Sichtfeld – demnächst auch im Pkw. Wir testen die Gebrauchseigenschaften und die Nutzerfreundlichkeit Ihres Kamera-Monitor Systems und beurteilen es nach den Anforderungen der EU-Richtlinie 2003/97/EG, der Spiegelrichtlinie. Mit den Gutachten von TÜV Rheinland erfüllen Sie außerdem die Voraussetzung, um Ihre EG-Typgenehmigung beispielsweise beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit Prüfungen Ihrer Kamera-Monitor-Systeme durch TÜV Rheinland

  • verbessern Sie Ihre Marktposition und reduzieren Ihr Haftungsrisiko.
  • steigern Sie die Sicherheit im Verkehr.
  • steigern Sie das Vertrauen in die Qualität Ihrer Produkte.
  • profitieren Sie von kurzen Prüfzeiten für eine schnelle Markteinführung.

Unsere Tests für Kamera-Monitor-Systeme im Überblick

  • Entwicklungsbegleitende Untersuchungen
  • Prüfungen nach den geforderten Qualitätsstandards der EU-Richtlinie 2003/97/EG und ECE-R 46 für die EG-Typgenehmigung
  • Gebrauchstauglichkeit und Benutzerakzeptanz
  • Gebrauchseigenschaften wie Umwelt- und Klimatests, Montageprüfung, Dauerhaltbarkeit und die Qualität von Gebrauchsanleitungen
  • Tests für die weltweite Marktzulassung

Die Anforderungen der EU-Richtlinie 2003/97/EG

  • Verpflichtende Mindestsichtfelder mit spezifischen Anforderungen für bestimmte Fahrzeuge
  • Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln, beispielsweise Frontspiegel bei LKW's
  • Anforderungen zur Form von Kamera-Monitor-Systemen
  • Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht wie Kamera-Monitor-Systeme
Diese Prüfungen sind Voraussetzung für die EG-Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Von uns erhalten Sie das Gutachten, mit dem Sie diese Genehmigung beantragen können.