Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Mehr Sicherheit mit geprüfter Schutzausrüstung
Die Richtlinie 89/686/EWG vereinheitlicht europaweit die Sicherheitsvorschriften für Schutzkleidung. Wir führen für Sie die erforderliche Prüfung und Zertifizierung Ihrer Produkte nach der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen, PSA, durch.
Damit erhält die Schutzkleidung die die Berechtigung die CE-Konformitätskennzeichnung zu tragen. Zusätzlich prüfen wir Teile der Schutzausrüstung, für die noch keine europäische Norm vorliegt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit den international anerkannten Prüfzeichen von TÜV Rheinland gewinnen Sie einen Wettbewerbsvorteil durch unser neutrales Prüfzeichen.
- minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
- profitieren Sie von kurzen Prüfzeiten und einer schnelle Markteinführung.
- bieten Sie Ihren Kunden bei der Produktauswahl Entscheidungs- und Orientierungshilfe.
- dokumentieren Sie die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch die Zertifizierung.
Prüfungen
Unsere Mitarbeiter bieten die Prüfung Ihrer Produkte auf vier Ebenen an:
EG-Baumusterprüfung nach § 10 der PSA-Richtlinie 89/686/EWG
Sie beantragen bei uns eine EG-Baumusterprüfung für ein bestimmtes Modell. Wir führen die EG-Baumusterprüfung auf Grundlage der aktuellsten, harmonisierten Normen folgendermaßen durch:
- Wir prüfen die technischen Unterlagen für das Produkt.
- Wir prüfen das Produkt. Dabei vergewissern wir uns, dass es gemäß den technischen Fertigungsunterlagen hergestellt worden ist und gemäß seiner Bestimmung sicher verwendet werden kann.
EG-Qualitätssicherung für das Endprodukt nach § 11A der PSA-Richtlinie 89/686/EWG
Wir stellen sicher, dass der Fertigungsprozess Ihres Produktes und das Produkt selbst mit den Anforderungen der Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstung übereinstimmt. Zudem prüfen wir die Übereinstimmung mit dem in der EG-Baumuster-Prüfbescheinigung beschriebenen Baumuster. Dies schließt die Endprüfung des Produktes und die Tests mit ein. Abschließend erhalten Sie ein Gutachten.
EG-Qualitätssystem mit Überwachung nach § 11B der PSA-Richtlinie 89/686/EWG
Sie legen uns einen Antrag auf Genehmigung Ihres Qualitätssicherungssystems vor. Dieses prüfen wir nach der Richtlinie.
Pre-Shipment Überwachung
Produktbeispiele
- Kopfschutz, wie beispielsweise Helme
- Protektoren
- Schutzausrüstung für Augen und Gesicht
- Schutzausrüstung gegen Ertrinken
- Schutzhandschuhe
- Schutzkleidung
- Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe

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