Testat Selbstentsorger

Mengenstromnachweis von Selbstentsorgern

Stellt Ihr Unternehmen Verkaufsverpackungen her, handelt mit ihnen oder bringt sie anderweitig in Umlauf? Wenn Sie Ihr Verpackungsmaterial selbst zurück nehmen, sichern Sie sich die Unabhängigkeit von dualen Systemen und sparen bares Geld. Als neutraler Gutachter erstellen und testieren wir Ihnen die jährlich notwendigen Mengenstromnachweise und informieren Sie praxisnah zu allen Fragen auf dem Weg zum zertifizierten Selbstentsorger.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Zertifizierung Testat Selbstentsorger durch TÜV Rheinland

  • verbessern Sie Ihre Wettbewerbsposition.
  • sichern Sie sich die Unabhängigkeit von dualen Systemen.
  • sparen Sie bares Geld.
  • profitieren Sie vom Know-how erfahrener Experten.

In zwei Schritten zum Testat

Unsere Experten analysieren Ihre Prozesse und Systeme und begleiten Sie auf dem Weg zur Zertifizierung in zwei Schritten.

1. Mengenüberprüfung

Wir stellen im ersten Schritt fest, welche Mengen an Verpackungsmaterial Ihr Unternehmen in Umlauf bringt.

2. Zertifizierung

Im zweiten Schritt überprüfen wir den Mengenstromnachweis. Erfüllt Ihr Verwertungssystem die gesetzlichen Bestimmungen, erhalten Sie das Zertifikat.

Die Verpackungsverordnung

Ziel der Verpackungsverordnung ist es, Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern. Sie regelt die Verwertungsquoten für Selbstentsorger und duale Systeme. Ihre Zielvorgabe: Die Wiederverwertung von 75 Prozent aller Glasverpackungen, 70 Prozent des Weißblechs sowie 60 Prozent der Verbundstoffe.

So erfüllen Sie die Anforderungen der Verpackungsverordnung VerpackV

Als Selbstentsorger sind Sie verpflichtet, jedes Jahr zum 1. Mai einen Mengenstromnachweis vorzulegen. So weisen Sie nach, wie viele Verpackungen aus welchen Materialien Sie in Umlauf gebracht, zurückgenommen und wieder verwertet haben. Darüber hinaus müssen Sie nach der jüngsten Gesetzesnovelle Ihre Erfassungs- und Verwertungsstrukturen dokumentieren.