Anerkennung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Anerkannter Entsorgungsfachbetrieb
Als Abfallerzeuger tragen Sie nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung, kurz EfbV, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Schadstoffen und Müll. Mit einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie über alle notwendigen Zulassungen verfügen. Von der Transporterlaubnis über die Lagergenehmigung bis zu den entsprechenden Entsorgungsnachweisen. Übrigens können sich eigenständige Entsorgungsunternehmen und auch Betriebseinheiten anerkennen lassen. Fragen Sie unsere Experten.
Der Überwachungsvertrag
Zu den Voraussetzungen für Ihre Anerkennung gehört der Abschluss eines Überwachungsvertrags mit einer technischen Überwachungsorganisation. Alternativ können Sie das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft erwerben, für das Sie allerdings regelmäßige Mitgliedsbeiträge entrichten. Setzen Sie deshalb auf Service aus einer Hand: Bei der Zertifizierung durch TÜV Rheinland tragen Sie lediglich die Prüf- und Überwachungskosten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb durch TÜV Rheinland
- belegen Sie die Zuverlässigkeit Ihrer Entsorgung.
- zeigen Sie Ihren Kunden auf einen Blick, dass sie ihre Pflichten als Abfallerzeuger gesetzeskonform erfüllen.
- beschleunigen Sie den Betriebsablauf: Genehmigungen für Transporte und Vermittlungsgeschäfte entfallen.
- verbessern Sie Ihre Wettbewerbsposition.
- unterliegen Sie beim Entsorgungsnachweisverfahren nicht mehr der Vorabkontrolle durch die Behörden.
In vier Schritten zum anerkannten Entsorgungsfachbetrieb
Unsere Experten analysieren und bewerten Ihre Prozesse und Systeme mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Dabei gehen sie in vier Schritten vor.
1. Voraudit (optional)
Unsere Mitarbeiter führen eine Vorbeurteilung durch. Dabei stellen sie fest, ob und welche Anforderungen der EfbV in Ihrem Unternehmen bereits umgesetzt sind.
2. Dokumentationsprüfung
Das Auditteam prüft, inwieweit die Dokumentation den Anforderungen der EfbV entspricht.
3. Zertifizierungsaudit
Sie demonstrieren die praktische Anwendung Ihrer Betriebsorganisation. Unsere Auditoren prüfen die Wirksamkeit.
4. Zertifikatserteilung und Überwachungsvertrag
Sind alle Kriterien erfüllt und Sie haben Ihren Überwachungsvertrag abgeschlossen, erhält Ihr Unternehmen das Zertifikat. Es bescheinigt die Konformität mit der EfbV.
Ihre Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb
- Nachweis einer geeigneten Betriebsorganisation
- alle notwendigen Betriebsgenehmigungen
- Einhaltung der rechtlichen Vorschriften
- Mengenstromdokumentation im Betriebshandbuch
- festgelegte Arbeitsabläufe in Arbeitsanweisungen
- ausreichender Versicherungsschutz
- Dokumentation der angemessenen Qualifikation Ihrer Mitarbeiter

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