Zertifizierung gemäß § 41 EEG 2009

Mit der Ausgleichsregelung Energiekosten sparen

Gehört Ihr Betrieb zu den stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes und verbraucht mehr als 10 Gigawattstunden Strom pro Jahr an einer Abnahmestelle? Mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem können Sie von der Härtefall- oder Ausgleichsregelung profitieren. Nach einer erfolgreichen Zertifizierung reduzieren Sie Ihre Kosten für die Abnahme Erneuerbarer Energie – mit einem Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA. Stichtag ist immer der 30. Juni. Fragen Sie unsere Experten.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Zertifizierung nach § 41 (1) 4. Erneuerbare Energien Gesetz 2009.

Voraussetzungen und Vorgehensweise

Ab dem Antragsjahr 2012 werden für die Härtefall- oder Ausgleichregelung nur noch Zertifizierungen nach DIN EN 16001, ISO 50001 oder EMAS anerkannt. Die Vorgehensweise für die Zertifizierung ist unter diesen Standards beschrieben.

Sie verfügen bereits über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem

Haben Sie Ihr Unternehmen oder die Unternehmensteile, die unter die Ausgleichsregelung fallen, bereits nach EN 16001 oder EMAS zertifizieren lassen? Ab dem Antragsjahr 2012 erkennt das BAFA nur noch Zertifizierungen nach EN 16001 oder EMAS an. Jedoch müssen dann alle Abnahmestellen des Unternehmens, das den Antrag stellt, überprüft bzw. zertifiziert sein.

Gemeinsam entwickeln wir einen Zertifizierungsweg, der Ihrem Energiemanagement-Status entspricht und Sie auf mögliche Steuervergünstigungen und Härtefall-Regelungen bestens vorbereitet.

Nähere Informationen zur Antragstellung sowie Möglichkeiten der Zertifizierung in den Antragsjahren 2011 und 2012 finden Sie in unserer Interpretationshilfe unter "Downloads".