Kontrollen gemäß EG-Öko-Verordnung

Öko-Kontrollen für eine natürliche Produktion

Vom verwendeten Pflanz- und Saatgut über artgerechte Tierhaltung bis zu Anforderungen an die Waren-Deklaration. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau regeln streng, wie landwirtschaftliche Öko-Produkte erzeugt und gekennzeichnet werden müssen. Unsere Tochtergesellschaft Luxcontrol ist als Kontrollstelle durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, zugelassen und prüft Ihren Betrieb nach der EG-Öko-Verordnung.

Unser Speziallabor unterstützt Sie darüber hinaus bei Fragen der Herkunftssicherung und der Abgrenzung zu konventionellen Produkten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit Kontrollen gemäß EG-Öko-Verordnung durch TÜV Rheinland
  • verbessern Sie die Lebensmittelsicherheit und die Rückverfolgbarkeit.
  • erhöhen Sie als Produzent Ihre Vertriebschancen und Ihre Wettbewerbsfähigkeit im alternativen Lebensmittelmarkt.
  • sichern Sie sich das Vertrauen Ihrer Kunden.
  • etablieren Sie als lebensmittelproduzierendes Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem, das für die Landwirtschaft durch die Rückverfolgbarkeits-VO 178/2002 gesetzlich gefordert ist

Vorgehensweise

  • Verfahrensanmeldung bei der zuständigen Landesbehörde durch Kontrollstelle
  • Durchführen der Kontrolle vor Ort durch den Kontrolleur (mit Betriebsbegehung und Dokumentenprüfung)
  • Kontrolleur schickt Inspektionsbericht an Kontrollstelle
  • Kontrollstellenleitung trifft Entscheidung zur Zertifizierung und stellt Bescheinigung aus (vier Augen Prinzip)
  • Folgekontrolle erfolgt spätestens im darauf folgenden Jahr

Gesetzlicher Hintergrund

Zum 1.1.2009 wurde die bisherige EU-Öko-Verordnung 2092/91 durch die neue Öko-Basisverordnung 834/2007 und ihre Durchführungsverordnungen abgelöst: Die zwei Durchführungsverordnungen sind:

  • Durchführungsverordnung für Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Produkte, die innerhalb der EU erzeugt werden, auch kurz Durchführungsbestimmungen, VO 889/2008
  • Durchführungsverordnung für den Import von Bio-Produkten, die in Drittländern angebaut oder hergestellt werden, kurz Importregelungen, VO 1235/2008

Unsere Zulassungen

Unser Tochterunternehmen Luxcontrol ist für folgende Bereiche als Kontrollstelle in allen deutschen Bundesländern – außer Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen – zugelassen.

Die Bereiche im Überblick:

  • Bereich A tierische und pflanzliche Erzeugung
  • Bereich B Zubereitung, Verarbeitung, Küchen Vermarktung, Lagerung und Handel
  • Bereich D Vergabe an Dritte