Kontrollen gemäß EG-Öko-Verordnung
Öko-Kontrollen für eine natürliche Produktion
Vom verwendeten Pflanz- und Saatgut über artgerechte Tierhaltung bis zu Anforderungen an die Waren-Deklaration. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau regeln streng, wie landwirtschaftliche Öko-Produkte erzeugt und gekennzeichnet werden müssen. Unsere Tochtergesellschaft Luxcontrol ist als Kontrollstelle durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, zugelassen und prüft Ihren Betrieb nach der EG-Öko-Verordnung.
Unser Speziallabor unterstützt Sie darüber hinaus bei Fragen der Herkunftssicherung und der Abgrenzung zu konventionellen Produkten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit Kontrollen gemäß EG-Öko-Verordnung durch TÜV Rheinland- verbessern Sie die Lebensmittelsicherheit und die Rückverfolgbarkeit.
- erhöhen Sie als Produzent Ihre Vertriebschancen und Ihre Wettbewerbsfähigkeit im alternativen Lebensmittelmarkt.
- sichern Sie sich das Vertrauen Ihrer Kunden.
- etablieren Sie als lebensmittelproduzierendes Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem, das für die Landwirtschaft durch die Rückverfolgbarkeits-VO 178/2002 gesetzlich gefordert ist
Vorgehensweise
- Verfahrensanmeldung bei der zuständigen Landesbehörde durch Kontrollstelle
- Durchführen der Kontrolle vor Ort durch den Kontrolleur (mit Betriebsbegehung und Dokumentenprüfung)
- Kontrolleur schickt Inspektionsbericht an Kontrollstelle
- Kontrollstellenleitung trifft Entscheidung zur Zertifizierung und stellt Bescheinigung aus (vier Augen Prinzip)
- Folgekontrolle erfolgt spätestens im darauf folgenden Jahr
Gesetzlicher Hintergrund
Zum 1.1.2009 wurde die bisherige EU-Öko-Verordnung 2092/91 durch die neue Öko-Basisverordnung 834/2007 und ihre Durchführungsverordnungen abgelöst: Die zwei Durchführungsverordnungen sind:
- Durchführungsverordnung für Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Produkte, die innerhalb der EU erzeugt werden, auch kurz Durchführungsbestimmungen, VO 889/2008
- Durchführungsverordnung für den Import von Bio-Produkten, die in Drittländern angebaut oder hergestellt werden, kurz Importregelungen, VO 1235/2008
Unsere Zulassungen
Unser Tochterunternehmen Luxcontrol ist für folgende Bereiche als Kontrollstelle in allen deutschen Bundesländern – außer Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen – zugelassen.
Die Bereiche im Überblick:
- Bereich A tierische und pflanzliche Erzeugung
- Bereich B Zubereitung, Verarbeitung, Küchen Vermarktung, Lagerung und Handel
- Bereich D Vergabe an Dritte

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