Auditierung nach BSCI
Soziale Lieferantenbewertung mit System
Sozialverträgliche Produktionsbedingungen zu fördern, ist erklärtes Ziel der Business Social Compliance Initiative, kurz BSCI. Mit einem Audit nach BSCI setzen Sie sich nachdrücklich für faire Arbeitsbedingungen in den Lieferländern ein. So zeigen Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern, dass Corporate Social Responsibility in Ihrem Unternehmen gelebt wird. Gleichzeitig vermeiden Sie aufwändige Mehrfach-Auditierungen und schaffen sich eine hervorragende Ausgangsbasis für eine spätere SA 8000-Zertifizierung. So sparen Sie Kosten und Zeit.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit einem BSCI-Audit durch TÜV Rheinland
- erschließen Sie sich neue Marketingmöglichkeiten.
- legen Sie die Grundlage für zukünftige Handelsbeziehungen.
- stärken Sie das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden.
- setzen Sie ein Zeichen für faire Produktionsbedingungen.
In fünf Schritten zu mehr Corporate Social Responsibility
Unsere Experten analysieren und bewerten Ihre Prozesse und Systeme mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Dabei gehen sie in fünf Schritten vor.
1. Vorbereitung des Audits
Im Vorfeld bitten wir jede Produktionsstätte, den BSCI-Selbstbewertungsfragebogen auszufüllen. Er vermittelt den Prüfern einen ersten Eindruck von Ihrer Fabrik. Dann schicken wir Ihnen eine Liste aller Unterlagen, die wir während des Audits benötigen - entweder in der Landessprache oder auf Englisch. Außerdem benötigen wir eine unterzeichnete "Einverständniserklärung“, mit der Sie uns unter anderem autorisieren, Fotos von der Produktionsstätte zu machen, vertrauliche Interviews mit den Mitarbeitern zu führen, die Erkenntnisse in einer Datenbank zu speichern und den Prüfbericht an die BSCI-Mitglieder zu schicken.
2. Audit vor Ort
Wir führen das Audit vor Ort in Ihrer Produktionsstätte durch. Dabei stellen wir fest, ob sich das Werk an die Richtlinien des BSCI-Verhaltenskodexes hält und überprüfen, ob es Lücken hinsichtlich der Anforderungen des Sozialmanagementstandards SA 8000 gibt. Das Audit beginnt mit einer Eingangsbesprechung, in der Ziel und Ablauf der Prüfung erläutert werden. Anschließend inspizieren unsere Prüfer das Werk, einschließlich des Produktionsbereichs, der Schlafsäle und der Kantine, befragen die Führungskräfte und sonstigen Mitarbeiter und prüfen die Unterlagen. Am Ende des Audits steht eine Abschlussbesprechung.
3. Anmeldung und Eingabe in das BSCI-System
Nach dem Audit erhalten Sie einen schriftlichen Bericht auf Englisch über die Prüfergebnisse - inklusive Bilder Ihres Werks. Die Prüfresultate geben wir in die BSCI-Datenbank ein, damit auch andere BSCI-Mitglieder sehen können, dass Sie erfolgreich nach BSCI zertifiziert sind.
4. Erneutes Audit
Stellen unsere Mitarbeiter während des Audits fest, dass einige Bedingungen nicht erfüllt sind, sollten Sie die geforderten Korrekturen schnellstmöglich umsetzen. Die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen überprüfen wir in einem erneuten Audit vor Ort. Auch die Ergebnisse dieser Nachprüfung werden von uns in der BSCI-Datenbank dokumentiert.
5. Wiederholung des Audits nach 3 Jahren
Ihre Eintragung in das BSCI-System bleibt 3 Jahre lang gültig. Mit einem erneuten Audit verlängern Ihre Zertifizierung um weitere 3 Jahre.
Der erste Schritt zur SA 8000-Zertifizierung
Die Business Social Compliance Initiative ermutigt Lieferanten, über die Mindestanforderungen des BSCI-Verhaltenskodexes hinauszugehen und sich nach dem internationalen Sozialmanagementstandard SA 8000 zertifizieren zu lassen. Dadurch qualifizieren Sie sich automatisch für das BSCI-System, weil SA 8000 alle Anforderungen des BSCI-Verhaltenskodexes enthält und von der BSCI anerkannt wird. Das SA 8000-Zertifikat ist ebenfalls drei Jahre lang gültig. Während dieser Zeit überprüfen wir die Einhaltung der Vorschriften in halbjährlichen Re-Audits.
Faire Arbeitsbedingungen, umweltgerechte Produktion
In Übereinstimmung mit den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, kurz ILO, fordert die BSCI-Norm:
- Einhaltung der national gültigen Gesetze
- Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
- Verbot jeglicher Diskriminierung
- Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne und Sicherung des Lebensunterhalts
- Festlegung der Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche und Begrenzung der Überstunden
- Klare Regeln und Verfahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Verbot von Kinderarbeit
- Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen
- Einhaltung der Mindestanforderungen für die Abfallbewirtschaftung, für Emissionen und für die Abwasserbehandlung
- Einhaltung der Mindestanforderungen für den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen

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