AZWV - Zertifizierung für Weiterbildungsträger

Qualitätsmanagement für Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung

Sie möchten Bildungsmaßnahmen für die Bundesagentur für Arbeit anbieten? Dann brauchen Sie eine Zulassung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung, AZWV. Denn Bildungsgutscheine können nur noch bei zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden. Unsere Experten prüfen Ihre Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen § 84 bis § 87 SGB III und informieren Sie ausführlich zum gesamten Zertifizierungsprozess.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit einer AZWV-Zertifizierung als Bildungsträger und der Zertifizierung Ihrer Bildungsangebote

  • verbessern Sie Ihr Image als Bildungsträger.
  • setzen Sie gegenüber Ihren Mitbewerbern ein klares Zeichen für den hohen Standard Ihrer Angebote.
  • steigern Sie Transparenz und Qualität im arbeitsmarktpolitischen Förderbereich.
  • stärken Sie das Vertrauen in die Qualität Ihrer Angebote.
  • erfüllen Sie die Voraussetzungen, um Fort- und Weiterbildungskurse für die Bundesagentur für Arbeit anzubieten.

Zulassung nach der AZWV

Die gesetzlichen Richtlinien § 84 bis § 87 SGB III fordern eine doppelte Zulassung nach der AZWV.

Trägerzulassung

Basis für die Zulassung ist die Trägerzulassung. Dieses Zertifikat ist drei Jahre gültig und wird jährlich überwacht. Nach der erfolgreichen Zertifizierung als Bildungsträger können Sie einzelne Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung beantragen und zulassen.

Das Audit erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, analog zu den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17021.

Wir führen Zertifizierungsverfahren nach der AZWV, auch in Kombination mit anderen Qualitäts-Managementsystemen, wie der ISO 9001, ISO 29990, BQM, durch.

Maßnahmenzulassung

Die Maßnahmenzulassung erwerben Sie auch für jeweils drei Jahre. Ihre Laufzeit ist unabhängig von der Trägerzertifizierung. Sie erfolgt in der Regel nach einer Nachweis- und Dokumentenprüfung.

Wenn die Maßnahmen und deren Randbedingungen den Vorschriften genügen, erteilen wir Ihnen nach einer Prüfung, die Zulassung für die beantragten Maßnahmen.

Die Laufzeit der Maßnahmen ist auf 3 Jahre, unabhängig von der Trägerzulassung, festgelegt.

Nach 3 Jahren ist eine neue Zulassung zu beantragen. Die Neuzulassungen können nur bei einer gültigen Trägerzulassung erfolgen.

Zulassungsänderungen

Nach den Regeln der AZWV meldepflichtige Änderungen, z.B. bei Standorten, Wechsel der Unternehmensform oder in Maßnahmen und deren wesentlichen Randbedingungen, werden von uns geprüft und erforderlichenfalls freigegeben.

Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung

Die gesetzlichen Richtlinien § 84 bis § 87 SGB III fordern eine doppelte Zulassung. Basis ist Ihre Trägerzulassung. Dieses Zertifikat ist drei Jahre gültig und wird jährlich überwacht. Nach der erfolgreichen Zertifizierung als Bildungsträger können Sie einzelne Bildungsmaßnahmen auditieren lassen. Maßnahmenzulassungen erwerben Sie auch für jeweils drei Jahre. Ihre Laufzeit ist unabhängig von der Trägerzertifizierung.