Psychiatrisches und psychosomatisches Nachsorgemanagement

Case Management in der Nachsorge

Der Gesetzgeber hat Versicherten einen Rechtsanspruch auf ein Nachsorgemanagement eingeräumt, um einen reibungslosen Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege zu ermöglichen. Unsere Experten übernehmen diese Aufgabe: wir agieren für die Krankenkasse als Schnittstelle zwischen behandelnden Ärzten und Therapeuten, dem Sozialdienst im Krankenhaus und den Leistungsträgern. Auf Wunsch leiten wir auch die Begutachtungen beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, ein.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner für Ihr psychiatrisches und psychosomatisches Nachsorgemanagement

  • gewährleisten Sie eine optimale Anschlussversorgung der Versicherten.
  • erkennen Sie Leistungsbedarf frühzeitig und können schon im Vorfeld entsprechende
    Maßnahmen einleiten.
  • verkürzen Sie die Verweildauer von Patienten durch effizientes Fall- und Kostenmanagement.
  • verbessern Sie die Versorgungs- und Lebensqualität der Versicherten, insbesondere
    nach Krankenhausaufenthalten mit psychischen Erkrankungen.
  • optimieren Sie die Versichertenbetreuung.
  • vermeiden Sie Unter- und Fehlversorgung.
  • intervenieren Sie frühzeitig mit adäquaten Maßnahmen zum Wohl der Betroffenen.
  • bieten Sie Ihren Versicherten Informationen über regionale Hilfe- und Unterstützungsangebote.
  • motivieren Sie die Versicherten zur aktiven Mitarbeit und beziehen auch die Angehörigen mit ein.
  • führen Sie ein modernes Fallmanagement auf Augenhöhe ein.

Unsere Leistungen im Nachsorgemanagement

Der Fokus unserer Dienstleistungen liegt auf den stationären und teilstationären Behandlungsfällen der Psychiatrie und Psychosomatik. Wir nehmen telefonischen Kontakt mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten sowie dem Sozialdienst im Krankenhaus auf, damit der Leistungsbedarf frühzeitig besprochen werden kann und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.

Unser Interventionszeitpunkt liegt in der Regel in den ersten Behandlungstagen und geschieht meist durch Telefonkontakte zu den behandelnden Krankenhausärzten oder den Krankenhaus-Sozialdiensten. Während einer stationären Maßnahme beinhaltet unsere Leistung auch die Kommunikation mit anderen potenziellen Kostenträgern wie Rentenversicherungsträger und anderen – bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit, bei der Notwendigkeit von Anschlussmaßnahmen wie die Aufnahme in die Reha oder beim Übergang in betreutes Wohnen.

Auf Wunsch leiten wir auch die Begutachtungen beim MDK ein.

Rechtliche Grundlagen

  • Sozialgesetzbuch, § 11 Abs. 4 SGB V